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Das einfachste Rauchgesetz

Ich knüpfe an die Debatte des letzten Beitrags von Philipp an und behaupte, dass es kein kompliziertes Rauchgesetz bräuchte. Es gilt, sich an die Prinzipien des Liberalismus (unter besonderer Berücksichtigung des Nichtraucherschutzes) zu halten. Im Folgenden ein Versuch der allgemein verständlichen, lückenlosen, gerechten, unfaschistischen Gesetzesformulierung.

Das neue Rauchgesetz nach Tom S.
Präambel: Es gibt ein Recht auf eine rauchfreie Umgebung.
Es gibt kein Recht auf eine Umgebung um zu rauchen. Rauch soll denjenigen vorbehalten bleiben, die ihn produzieren.

§. 1: Definition der Person
Artikel 1: Wer in geschlossenen Räumen im Beisein eines anderen Menschen raucht, ist finanziell zu bestrafen.
Zusatz 1: Mündige Mitmenschen können auf ihr Recht auf rauchfreie Luft verzichten.
Zusatz 1-1: Schutzbefohlene und Minderjährige sind von dieser Ausnahme grundsätzlich ausgenommen. Wer im Beisein solcher Parteien raucht, wird unter Berücksichtigung eines besonderen Deliktgewichts bestraft.
Zusatz 1-2: Dieser Verzicht ist nur in einer machtfreien Situation möglich. Ein Vorgesetzter darf etwa grundsätzlich nicht im Beisein eines Angestellten rauchen, außer dieser ist selbst zum gegebenen Zeitpunkt Raucher.
Zusatz 1-2-1: Nichtraucher oder Raucher bei der Einstellung zu bevorzugen fällt unter den Aspekt der schweren Diskriminierung und ist strafrechtlich zu verfolgen.

§ 2: Defintion der Räumlichkeit
Artikel 1: Das Gesetz ist ausnahmslos anwendbar auf alle öffentlich-zugänglichen, geschlossenen Räume.
Zusatz 1: Ein öffentlich-zugänglicher Raum ist alles, was nicht als eindeutig erkennbarer privater Lebensraum dient.
Zusatz 2: Privaträume sind ausgenommen, sofern sie nicht in öffentlicher Funktion genutzt werden.
Zusatz 3: Als geschlossener Raum gilt jeder mit Dach und den ausreichenden Luftaustausch behindernden Wänden.

Artikel 2: Ausreichend getrennte Räume zum ausschließlichen Konsum von Rauchwaren sind erlaubt.
Zusatz 1: Ausreichend getrennt ist, was die geschützten Räume nicht beeinflusst.

§ 3: Definition der Strafe
Artikel 1: Als Strafe wird ein vollständiger Tagesverdienst, mindestens aber 50€ festgesetzt.
Zusatz 1: Bei besonderem Gewicht wird die Strafe verdoppelt.

Artikel 2: Besitzer einer Räumlichkeit, in der unzulässig geraucht wird, sind mit einer Strafe von 10 Tagesverdiensten zu versehen. Mindestmaß: 500€.
Zusatz 1: Die Strafe wird ausgesetzt, wenn der Besitzer glaubhaft versucht das Delikt zu unterbinden.
Zusatz 2: Die Strafe wird verdoppelt, wenn es zu wiederholten Verstößen kommt.

Artikel 3: Die Strafe fließt zu mindestens 50% in den Etat des Gesundheitsministeriums, der Rest wird auf Verwaltung und andere Gebiete verteilt.

3 Paragraphen, 6 Artikel, 11 Zusätze und Definitionen – alles leicht verständlich. Man sieht(?): man muss fürs Autofahren, Lokale, Züge, Restaurants, Arbeitsplätze, Zeltfeste und öffentliche Gebäude oder Raucher und Nichtraucher rein gar nichts kompliziert getrennt behandeln – nur den oben genannten Prinzipien folgen. Bestraft wird ein Vergehen gegen den Nichtraucherschutz, nicht das selbstverantwortliche Rauchen.

Ich bin kein Jurist, deshalb sind Vorschläge und Hinweise auf Fehlerquellen und Formulierungsungenauigkeiten in den Kommentaren erwünscht. ;)

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| 20. February 2007

10 Reaktionen bisher

    kritikus sagt:

    Na ja, das einfachste Rauchergesetz wäre, die Raucher überhaupt zu vertilgen. Dann wäre das Problem überhaupt erledigt – Endlösung sozusagen… :)

    Aber im Ernst, Dein einfaches Gesetz hätte man wirklich noch einfacher formulieren können. “Das Rauchen ist an a l l e n öffentlich zugänglichen Orten verboten”, hätte genügt. Denn genau das sagt der Schriftsatz aus.

    Nehmen wir als Beispiel einmal an, 3 mündige Nichtraucher verzichten auf ihren Schutz in einem Lokal und 10 ander Pofeln daraufhin. Nach einiger Zeit kommt ein Nichtraucher hinzu, der nicht verzichten will. Sind jetzt alle 10 strafbar? Muss der Nichtraucher alle 10 bitten, aufzuhören? Müssen die 10 Raucher jeden neuen Gast fragen, ob er verzichtet oder nicht? Jedenfalls wäre der nicht verzichtende Nichtraucher bereits in seinem Recht auf rauchfreie Luft beeinträchtigt…

    Wenn zB dieses eine Beispiel von Juristen ausformuliert werden würde, würde es Otto Normalbürger unter Garantie nicht mehr verstehen ;)

    PS: Das Design ist bei mir im IE (Version 6.0.2900.2180_xpsp_sp2_vtm.040803-2158) schon wieder verschoben. Die Sidebar reicht zu weit nach links und der Text beginnt erst unterhalb der Sidebar.

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    !!! | 20. February 2007 | 09:56
    Tom Schaffer sagt:

    ein lokal ist grundsätzlich öffentlich-zugänglich – dementsprechend stellt sich deine frage nicht.

    dein vorschlag is zu ungenau, dadurch missbrauchsanfällig und sieht ja weder konsequenzen noch ausnahmeregelungen vor – also eine mischung aus meiner horrorvorstellung und deiner, weils entweder antiliberal ausgelegt werden kann oder gegen den schutzgedanken.

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    20. February 2007 | 13:08
    kritikus sagt:

    Eine Frage habe ich eigentlich gar nicht gestellt. Dass ein Lokal grundsätzlich öffentlich zugänglich ist, ist klar. Deshalb habe ich auf die möglichen Probleme und Unklarheiten in Deinen Vorschlag hingewiesen.

    Einen Vorschlag habe ich auch nicht gemacht (deshalb kann er auch nicht ungenau sein). Das würde ich in der Sache auch nicht machen – mir passt ja alles so wie es zZt ist :)

    Horrorvorstellungen sind für mich in der Raucherfrage nicht erkennbar. Was kann schlimmsten Falles passieren? Ein totales, universell geltendes Rauchverbot. Würde ich zwar verurteilen, aber eine Horrorvorstellung ist das wohl nicht! Eine solche wäre es für mich, wenn ein apokalytischer Komet oder eine Atombome einschlägt, und ich nicht im Zentrum wäre. Ebenso wird es für Dich keine Horrorvorstellung sein, wenn in der Raucherfrage alles so bleibt, wie es ist. Denn ansonsten hättest Du bis jetzt ein fürchterliches Leben gehabt… :)

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    !!! | 20. February 2007 | 20:20
    Tom Schaffer sagt:

    eine horrorvorstellung kann relativ sein ;)

    du hast übrigens sogar drei fragen gestellt, die sich alle drei nicht stellen, weil mein entwurf eben das szenario bereits regelt ;)

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    21. February 2007 | 00:11
    knaub sagt:

    ich will eine kneipe eröffnen , sie hat zwei zimmer. eine will ich für raucher machen und andere für nichtraucher. frage ist ob ich das machen kann? weil diese zwei zimmer gleich gross sind. wenn das möglich ist, können Sie mir bitte die Gesetzparagrafe zuschicken, damit ich das nachweisen kann.
    meine e-mail adresse: taren789@web.de

    im Voraus vielen Dank!

    mit freundlichen Grüßen

    Knaub

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    !!! | 10. April 2008 | 19:04
    Tom Schaffer sagt:

    sollten beide geschäftsräume sein in denen menschen bedient werden, geht das nach meiner gesetzesvorstellung nicht.

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    11. April 2008 | 03:26
    knaub sagt:

    in koblenz gibt es 6 shisha- bars und da sind überal zwei räume, in denen bedint wird. wie macht man das?
    knaub

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    !!! | 11. April 2008 | 19:47
    christa sagt:

    ich erlaube mir im gegenzug konsumverzicht. ich unterstütze keine militanten nichtraucher mit meinem geld. ich verlange von handwerkern, dass sie mir einen rauchenden mitarbeiter schicken. ich muß gott sei dank noch nicht dafür bezahlen belästigt zu werden.an meiner haustür ist ein schild betreten für nichtraucher verbotwen. mein privates haus. mein hausrecht. ich muß niemanden hereinlassen den ich nicht mag

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    !!! | 25. March 2009 | 21:31
    Tom Schaffer sagt:

    jeder hat das recht auf seinen irrsinn. und anscheinend auch darauf, andere als “militant” zu diffamieren, nur weil sie fordern, dass dieselbe arschkarte die jetzt die geschädigten haben an die schädiger gegeben wird.

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    25. March 2009 | 22:38

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