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Schärfere Verkehrskontrollen, höhere Strafen!?!

Ich war spät dran und fuhr schnurstracks in eine Polizeikontrolle; die Geschwindkeitsüberschreitung betrug laut Radar 21 km/h – im Ortsgebiet. Gedanklich hatte ich mich schon auf eine saftige Geldstrafe und eine – gerechtfertigte – Moralpredigt der Polizeibeamten eingestellt, als ich angehalten wurde. Letztendlich wies mich der sehr nette Polizeibeamte nur höflich darauf hin, dass ich zu schnell unterwegs gewesen sei und forderte eine läppische Geldstrafe von 21 Euro.

Angesichts der doch deutlichen Geschwindigkeitsübertretung ein absolut lächerlicher Betrag. Die Strafe war vielleicht insofern gerecht, als dass ich mich im Normalfall an die gesetzlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen halte, an besagtem Tag nur wegen einer Ausnahmesituation zu schnell fuhr und dementsprechend „Pech“ hatte, geblitzt zu werden.

Die Wahrheit ist jedoch, dass eine höhere Geldstrafe durchaus gerecht gewesen wäre. 21 Euro waren schlichtweg zu wenig; sie trugen nicht dazu bei, mich, den Straftäter, zu sensibilisieren, in Zukunft ein wenig den Fuß vom Gas zu nehmen. Dabei sollte es eigentlich der Sinn und Zweck einer Strafe sein, nicht nur ein Delikt zu sanktionieren, sondern auch zu erwirken, dass es sich der Bestrafte sehr genau überlegt, ob er es wieder riskiert, in eine solche Situation zu kommen. Geschwindigkeitsbeschränkungen haben durchaus ihren Sinn. Wer zu schnell fährt, stellt ein Risiko für andere dar: Statistiken zeigen klar auf, dass Geschwindigkeitsübertretungen ein Hauptgrund für Unfälle sind.

Die Einführung des Punkte-Vormerksystems war ein erster Schritt in die richtige Richtung. Nun stellt die Wiener Polizei eine Erhöhung der Verkehrsstrafen in Aussicht. Gleichzeitig soll die Toleranzgrenze bei Geschwindigkeiten herabgesetzt und die Quantität von Tempokontrollen gesteigert werden. All diese Vorhaben wären im Zusammenhang mit einer Ausweitung der polizeilichen Kontrollfunktion zu begrüßen und sollten im ganzen Land umgesetzt werden, da sie Positives zur Gewährleistung und Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen würden. Das bevorstehende Maulen des Großteils der Auto fahrenden Bevölkerung muss man diesbezüglich einfach elegant überhören.

Der Idee, Geräte an Zivilfahrzeugen anzubringen, mit denen man „im Vorbeifahren“ messen kann, ob der vorgeschriebene Mindestabstand eingehalten wird, stehe ich jedoch skeptisch gegenüber. Hier sind in meinen Augen Ungerechtigkeiten und Streitfälle vorprogrammiert. Wer hat es noch nicht erlebt, dass sich ein Drängler einfach in eine Lücke „hineinzwickte“ und deshalb der nötige Sicherheitsabstand nicht mehr gewährleistet war? Ist es wirklich möglich, in solchen Fällen aus einem fahrenden Auto heraus festzustellen, wer die Schuld trägt?

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| 22. February 2007

4 Reaktionen bisher

    Tom Schaffer sagt:

    huh? ich wurde zwar noch nie geblitzt, normalerweise sind 20km/h zu schnell aber schon gute 50€ in den wind geschossen ;)

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    22. February 2007 | 16:36
    Philipp Heimberger sagt:

    Dass das Strafmaß in vielen Fällen von der momentaten Befindlichkeit unserer sehr geschätzten Gesetzeshüter abzuhängen scheint, ist das nächste Problem, das im Sinne der Gleichberechtigung aus der Welt geschafft werden müsste.

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    22. February 2007 | 16:45
    kritikus sagt:

    Es kommt immer darauf an, wie man es sieht. 21 km/h zu viel auf einer breiten Ausfahrtsstraße mit wenig Verkehr ist vergleichsweise weniger verwerflich als im dichten Orts/Stadtkern. Das Problem, dass sich im Straßenverkehr so wenige an die Vorschriften halten, sind imho nicht die zu niedrigen Strafen, sondern die zu geringe Überwachungsdichte. Wenn nämlich ein notorischer Schnellfahrer 2x am Tag mit 21.- € (bei Euch haben sie wohl nach der Euro-Umstellung noch nicht gerundet… :) bestraft wird, wird ihm das mit der Zeit auch zu viel werden…

    Dass sich “Gesetzeshüter” die Höhe der Strafe nach momentaner Befindlichkeit aussuchen können, ist ein hartnäckiges, aber falsches Gerücht. Die haben nämlich ein Büchli mit, wo alle Strafen verbindlich aufgelistet sind. Eine Abweichung davon wäre eigentlich ein Amtsmissbrauch (=Verbrechen, mit bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug bedroht) – sehr viele werden es wohl nicht sein, die das riskieren.

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    !!! | 22. February 2007 | 17:14
    kritikus sagt:

    Nachtrag:
    Bei der gerade losbrechenden Diskussion über höhere Strafen sollte man die Verkehrsunfälle nicht außer acht lassen. Bei uns in Österreich ist nämlich eine Unfallskausale Übertretung der StVO (einzige Ausnahme sind Alkoholdelikte) nicht zu bestrafen. Kleines Beispiel:
    1. Fall
    Ein Lenker überfährt eine Stopptafel und wird dabei erwischt. Der Polizist nimmt ihm 35.- € ab.
    2. Fall
    Ein Lenker überfährt eine Stopptafel und nötigt dabei einen Vorrangberechtigten zum jähen Abbremsen. Dieser wird 70.- Euronen löhnen.
    3. Fall
    Ein Lenker überfährt eine Stopptafel und crasht mit einem Vorrangberechtigten. Nun ist der Lenker straflos – war ja Unfallskausal.

    Und wir diskutieren über höhere Strafen… :) :)

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    !!! | 22. February 2007 | 17:21

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