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Fremdenrechte grundlegend reformieren
“Mit der derzeitigen Situation, was das Gesamtthema der Zuwanderung betrifft, kann man – im Blick auf die österreichische Rechtslage und Praxis – nicht zufrieden sein. Es ist zum Beispiel für alle menschlich empfindenden Bürger und Bürgerinnen unerträglich, dass Asylwerber bei uns in großer Zahl in der Schubhaft landen. Gleichzeitig haben wir eine große Zahl von liegengebliebenen Anträgen, einen großen Rückstau, so dass es doch an der Zeit wäre, dass Österreich sich hier der Entwicklung vieler europäischer Länder anschließt und eine generelle Legalisierung von allen die sich seit fünf Jahren in Österreich aufhalten durchführt.“, sprach Oberkirchenrat Bünker (evangelische Kirche) im gestrigen Ö1 Mittagsjournal. Das sind Töne die man in Österreich viel zu selten hört.
Dabei wäre der Ansatz ein guter. Jemand der fünf Jahre in Österreich lebt, kann nicht mehr einfach per Bescheid ausgewiesen werden – das muss der gesunde Menschenverstand einsehen. Die Betroffenen haben hier bereits Wurzeln geschlagen und ein neues Leben begonnen. Die aktuelle Rechtslage führt dazu, dass Asylanträge manchmal sogar jahrzehntelang auf eine Behandlung warten – nicht auszudenken was ein negativer Bescheid dann für einen Menschen bedeutet. Ein guter Hinweis darauf, dass der vorgeschlagene Ansatz Sinn macht ist, dass das BZÖ schreit. Orangen-Generalsekretär Grosz reagierte: “Wer in Österreich mit Vorsatz und Schuld Gesetze bricht, kann nicht nach fünf Jahren generell straffrei gestellt und legalisiert werden.“. Seltsam. Obwohl der Oberkirchenrat von einer Befreiung von kriminellen Delikten nichts gesagt hat, glaubt Grosz dies in sein Statement einbeziehen zu müssen. Einmal mehr versucht Österreichs Weitrechte hier, Ausländer gedanklich mit einem dermaßen kriminellen Potential zu verknüpfen, als ob eine Maßnahme wie die von Bünker vorgeschlagene den Zusammenbruch des hiesigen Rechtsstaates, ja gar der gesamten Kultur bedeuten könnte. Das ist natürlich nicht nur ein einfacher Denkfehler und hahnebüchener Unsinn sondern pure Absicht, die tief in die orange Seele blicken lässt.
Gleichzeitig heuchelt das BZÖ im selben Atemzug, man würde sich für integrierte Ausländer einsetzen und wagt es, die Familie Sharifi zu nennen. Zur Erinnerung: Unter der ÖVP-FPÖ-BZÖ Regierung wurden die Bedingungen geschaffen, die diese Familie und tausende andere Menschen mit der Abschiebung bedrohen. Gerade ihr Fall ist ein Plädoyer für eine Legalisierung zugezogener Personen nach einem gewissen Zeitrahmen. Es kann nicht sein, dass solche Menschen nur mit enormen öffentlichen Druck gegenüber der offensichtlich menschenverachtenden Bürokratie in unserer Gesellschaft zu halten sind.
Die österreichische Bürokratie arbeitet bei den Asylanträgen zu langsam, während der rechtliche Status für die Betroffenen zu dieser Zeit untragbar ist. Sie stehen ohne Arbeitserlaubnis, ohne Zukunftssicherheit, ohne große Möglichkeit zur wirtschaftlichen und politischen Integration da – und das behindert zum Nachteil der gesamten Gesellschaft und der Zuwanderer auch die soziale Integration. An diesem grundlegenden Problem hilft ein Herumdoktorn nichts mehr, es wird endlich Zeit die Grundrechte zu reformieren. Sicher, wer straffällig wird, muss bestraft werden, das steht für jeden außer Frage. Aber weil eine Minderheit der Asylwerber davon betroffen ist, weiterhin die Rechte aller anderen mit Füßen zu treten, ist unmenschlich und einer reichen westlichen Demokratie wie unserer mehr als unwürdig. Überhaupt darf etwas ganz Zentrales nicht vergessen werden: Die Unschuldsvermutung muss auch für Asylwerber gelten und die Gesetze dannach ausgerichtet werden. Um das mit dem Eingangsthema zu verknüpfen: Wer fünf Jahre in Österreich lebt, ohne sich eine relevante Straftat zu Schulden kommen zu lassen, muss sich den Vorwurf der potentiellen Kriminalität nicht gefallen lassen (bzw. musste das nie). Er ist auch kein Ausländer mehr, er ist ein Einwohner.
Tom Schaffer | 8. April 2007
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