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Die BAWAG, Kubaner und der Wert der EU
Die BAWAG schließt im Zuge ihrer Übernahme durch den US-Fond Cerberus Kubaner aus ihrem Kundenkreis aus. Wie man es auch dreht und wendet, das ist Diskriminierung auf Geheiss der US-Politik. In Europa ist eine solch üble Vorgehensweise dank geltendem EU-Recht illegal. Die Europäische Kommission überlegt deshalb eine Klage gegen die BAWAG – eingereicht wird sie wohl vom grünen Europaabgeordneten Johannes Voggenhuber. Nachdem die heimische Regierungspolitik an einer Menschenrechtsverletzung scheinbar einmal mehr nichts findet, was eine Intervention rechtfertigen würde, ist es wieder einmal mehr als gut, dass es die EU gibt. Besser wäre es freilich, die BAWAG würde von sich aus zur Vernunft kommen…
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Eine Reaktion bisher
Die amerikanische Gesetzgebung ist für uns Europäer nicht wirklich verständlich. Aber ich verstehe das sich der Cerberus Konzern der Gesetzgebung des Vaterlandes beugen muß. Bin schon gespannt, wann dann Konten von Arabern gekündigt werden ….
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!!! | 20. April 2007 | 18:57
Jetzt sag doch was!