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Kann die Todesstrafe von der EU abgeschafft werden? (Update)
Früdö, einer der hiesigen User, hat kürzlich hier den Youtube-Link zu einem Vortrag von einem Karl A. Schachtschneider gepostet. Ich habe die Angewohnheit, meistens den Hintergrund von Personen zu überprüfen, die Kontroverses sagen um noch vor den im Zweifel stehenden Inhalt ihre Glaubwürdigkeit einigermaßen einschätzen zu können. Das habe ich auch hier einmal gemacht, immerhin ist Schachtschneider einer der von „Rettet Österreich“ und anderen Anti-EU-Initiativen meistzitierten Experten.
Auch der Vortrag fand wohl auf Einladung von “Rettet Österreich” statt (eine Organisation die auch bei der Demo am Samstag äußerst präsent war). Im Video (datiert: November 2007) wird er als Professor für Öffentliches Recht an der Universität Erlangen vorgestellt. Ich konnte ihn auf den diversen Webseiten der dortigen Rechtsinstituts und wirtschaftswissenschaftlichen Instituts allerdings nicht finden und warte noch auf die Beantwortung einer diesbezüglichen Nachfrage. Bisher lässt sich also schon die erste Information des Videos nicht so einfach verifizieren.
Nehmen wir uns seiner Person im Allgemeinen an. Schachtschneider wurde 1940 im deutschen Bundesland Pommern geboren. In seiner Wikipedia-Biographie findet man ansonsten nicht viel über ihn, (ist aber wahrscheinlich auch wurst). Er ist bekannt dafür, schon mehrere Klagen und Verfassungsbescherden eingereicht zu haben. Unter anderem eine gegen den Vertrag von Maastricht, in dem die EU konstituiert wurde und eine gegen die gescheiterte EU-Verfassung.
Einer der Kritikpunkte von Schachtschneider am EU-Reformvertrag (für ihn eine “Diktaturverfassung“) ist, dass die Einführung der Todesstrafe mit dem Reformvertrag wieder möglich sei. Er schreibt das auch in einem seiner Texte:
Die Grundrechtecharta ermöglicht entgegen der durch das Menschenwürdeprinzip gebotenen Abschaffung der Todesstrafe (Art. 102 GG) die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr, aber auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen. Maßgeblich ist eben nicht der vollmundige Art. II-62 Abs. 2 VV, der die Verurteilung zur Todesstrafe und die Hinrichtung verbietet, sondern die Erklärung zu diesem Artikel, die aus der Menschenrechtskonvention von 1950 stammt. Die Ermächtigungen der Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik genügen, um im Interesse der Effizienz der Missionen oder auch der Verteidigung die Todesstrafe einzuführen.
Abgesehen davon, dass das im kritischen Bereich meines Erachtens nach mies zitiert ist, nehmen wir uns mal den Inhalt vor. Schachtschneider bezieht sich dabei auf die im Reformvertrag festgeschriebene Grundrechtscharta. Dort steht im Artikel 62 allerdings der unmissverständliche Passus:
(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden
Macht nichts, befindet Schachtschneider. Entscheidend ist, dass man zum Beispiel in Kriegszeiten theoretisch die Todesstrafe wieder einführen könnte (und dass die böse EU das ja bei der erstbesten Gelegenheit sicher machen würde, steht wohl außer Zweifel. Darum hat sie das genaue Gegenteil seit ihrem Bestehen und dem ihrer Vorgänger in allen möglichen Verträgen festgeschrieben. Das war eine geniale, jahrzehntelange, perfide Irreführungs-Taktik – Panik!).
Stimmt aber meiner Recherche zufolge auch nicht. Experte Schachtschneider beruft sich dabei nämlich wie oben nachzulesen ist auf die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950. Dieser wurde allerdings 2002 ein Zusatzprotokoll (das 13.) hinzugefügt, das laut Wikipedia folgendes bewirkt:
Das Protokoll geht nun einen Schritt weiter als Protokoll Nr. 6 und untersagt die Todesstrafe in allen Fällen , auch bei Straftaten, die zu Kriegszeiten oder bei drohender Kriegsgefahr begangen wurden. Hinsichtlich des ZP sind, wie auch schon in Protokoll Nr. 6, keinerlei Abweichungen oder Vorbehalte erlaubt. (Hervorhebungen durch mich)
Ergo schließt auch die Europäische Menschenrechtskonvention die Einführung der Todesstrafe eindeutig und in allen Fällen aus.
Neben der ersten Information (Professor an der Universität Erlangen) ist also auch schon das erste Argument, das ich von Herrn Schachtschneider gehört und überprüft habe ist (soweit ich das sagen kann) falsch. (Ich betone aber, dass ich kein Jurist bin und das nur mit den mir gegebenen Mitteln machen kann.) Wirklich motiviert zum weiteren Ansehen des von Früdö emfpohlenen Videos bin ich aufgrund dieses Glaubwürdigkeitsproblems nicht gerade. Vielleicht komme ich in den nächsten Tagen aber doch noch einmal darauf zurück.
Abgesehen von all dem erschließt sich mir auch nicht ganz, was nun der EU-Reformvertrag mit diese Sache zu tun haben könnte, das ihn so böse macht. Zum humoristischen Abschluss ist vielleicht ganz interessant, was manche geistig aus dieser suggerierten, um hundert Ecken gedachten, völlig unrealistischen, vielleicht irgendwie theoretischen Möglichkeit der “EU-Kritiker” machen:
Also bitte gebt euch das, im EU-Reformvertrag steht auch unter den Erläuterungen das die die Todesstrafe wieder einführen wollen, HALLO????!!!!!, wo soll denn das, wenn wir diesem beschissenen Reformvertrag zustimmen, noch hinführen? (Orlanda in den gmx-Foren)
Man könnte meinen, so funktioniert Desinformation.
PS: Auf der Rettet Österreich-Webseite werden auch noch andere Professoren zitiert um Glaubwürdigkeit zu ergattern. Die neben Schachtschneider im Header genannten habe ich ebenfalls kurz überprüft.
Hans Peter Aubauer ist Physiker (und Multikulturalsimuskritiker), Hermann Knoflacher ist Verkehrsplaner (und hat uns die Gurtpflicht mitbeschert), Peter Weish ist Humanökologe (und Atomkraftgegner). Das sind also allesamt keine Deppen, aber auch nicht wirklich Autoritäten in politischen Fragen.
Update: Wie meine Anfrage an der Uni Erlangen ergab ist Schachtschneider deshalb nicht auf der offizielle Seite zu finden, weil er bereits emeritiert wurde.
Tom Schaffer | 30. March 2008
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11 Kommentare bisher
Link: http://www.oer.wiso.uni-erlangen.de/html/prof__schachtschneider.html
OFFIZIELLE SEITE der Professur für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
Erster Treffer bei Google-Suche “Schachtschneider Erlangen”.
!!! | 4. April 2008 | 20:13
danke dafür. hatte den beitrag übrigens schon erneuert und bestätigt, dass schachtschneider dort prof. ist.
6. April 2008 | 13:04
Dann lest mal vom
Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, bezüglich der Abschaffung der Todesstrafe unter allen Umständen
- Europaratsvertrag SEV-Nr.:187-
Wilna, 3. Mai 2002
Amtliche Übersetzung der Schweiz
Artikel 2 (Ausschluss der Todesstrafe für Artikel 15 im Notstand) und! Artikel 4, Absatz 3 (langsam/mehrfach) dann wird klar, dass die Anerkennung der Gültigkeit des Protokolls Nr.13 GEÄNDERT werden kann, somit u.U. auch in KEINEM Hoheitsgebiet Anwendung findet.
!!! | 9. April 2008 | 22:06
d.h. die argumentation gegen den eu-reformvertrag, er könnte die todesstrafe wieder einführen ist, dass die todesstrafe durch abgelehnt wird. würde er sie gar nicht erwähnen, wäre alles in butter? wie intelligent ist das denn?
im reformvertrag und in ihm zugrundeligenden dokumenten (grundrechtecharta, menschenrechtskonvention,…) wird die todesstrafe abgelehnt. aber weil nationale regierungen aus einem zusatzprotokoll aussteigen könnten, das der menschenrechtskonvention beigefügt wurde, muss man den reformvertrag verunglimpfen? wie intelligent ist das denn?
das zeigt nur, wie wahnwitzig die eu-(reformvertrags)gegner teilweise argumentieren. die EU und ihre mitglieder hat in den letzten jahrzehnten alles daran gesetzt um die todesstrafe abzuschaffen, nun wird ihr das vorgeworfen, weil das irgendwann von nationalen regierungen (nicht “der EU” selbst) wieder rückgängig gemacht werden könnte.
spitze. wärs nicht so perfide, gefährlich und eiskalt berechnend von manchen, wärs eine tolle realsatiere.
9. April 2008 | 23:03
Nein andersherum.
Die Abschaffung der Todesstrafe der jeweiligen Nationalstaaten per nationaler Verfassung! oder Grundgesetz ist somit im Krisenfall nach EU-Gesetz als Möglichkeit unwirksam.
Ist das also auch “intelligent” ?
Ich behaupte Ja, wenn man genau diese rechtliche Möglichkeit in der EU, aus welchem Grund auch immer, in Zukunft in Betracht zieht und ggf. braucht.
Warum schafft man denn nicht grundlegend die Todesstrafe ab und zwar OHNE EINSCHRÄNKUNG ? Wie z.B. in der Bundesverfassung Österreichs Artikel 85 oder im Grundgesetz von Deutschland Artikel 102 ?
Ja, die EU und ihr Recht ist ein Fortschritt für alle … so viel dazu.
!!! | 10. April 2008 | 00:19
das ist im besten fall hysterisch, im schlimmsten deppert.
nochmal: die eu hat die abschaffung der todesstrafe dreifach abgesichert (und verfolgt demnach keine wiedereinführung).
nur wenn die nationalstaaten die todesstrafe abschaffen, kann sie abgeschafft werden. die EU will die todesstrafe nicht abschaffen und könnte sie auch nicht abschaffen, denn die EU hat keine exekutive in den nationalstaaten.
und erst wenn die nationalstaaten das zusatzprotokoll wieder aussetzen, können sie überhaupt im unwahrscheinlichen “krisenfall” die todesstrafe wieder einführen. was aber schon rein politisch völlig undurchsetzbar wäre ohne einen volksaufstand.
und was das jetzt nochmal mit dem reformvertrag zu tun hat, hast du immer noch verabsäumt zu zeigen.
Die EU wird also angeschissen, für das was sie weder will noch kann, was auch gar nichts mit dem Reformvertrag zu tun hat, der nur nocheinmal eine Bekräftigung dessen ist, dass de Todesstrafe abgeschafft ist – weil er deren Abschaffung durch die Grundrechtcharta und die Menschenrechtskonvention noch einmal festigt. Durch den Reformvertrag wird eine Abschaffung der Todesstrafe also in Wirklichkeit EU-Rechts-widrig.
Demnach kann nur ein Staat der völlig gegen und außerhalb der EU handelt die Todesstrafe abschaffen, und das wird dem EU-Reformvertrag durch diese Populisten angehaftet-
Natürlich ist es IMMER irgendwie möglich die Todesstrafe abzuschaffen. Man kann selbst den deutlichsten Vertrag brechen (und ein solcher deutlicher Vertrag ist das Zusatzprotokoll 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Was du an Abschaffung ohne Einschränkung fordest gibt es bereits auf EU-Ebene, und wird genau durch den Reformvertrag bestärkt!) Aber ist hier irgendjemand gegen die Große Koalition, weil die die Todesstrafe über eine Verfassungsänderung einführen könnte?
Das ist einfach zu blöd.
10. April 2008 | 00:31
Es ist erfreulich, dass auch noch andere Prof. Schachtschneiders Expertise hinterfragt haben, bevor sie seine Argumente gegen den Vertrag unreflektiert für sich übernommen haben. Ich habe im März, nachdem ich mir mehrfach die Haare gerauft hatte, auch einen Eintrag zum Thema Todesstrafe verfasst:
http://www.law-europe.eu/wiedereinfuehrung-der-todesstrafe-durch-den-vertrag-von-lissabon/
Ganz unzweideutige Argumente gegen die Panikmache durch Prof. Schachtschneider hinsichtlich der Todesstrafe lauten:
1. Die EMRK besteht so oder so seit den 50er Jahren, sie hat nichts mit dem Vertrag von Lissabon zu tun und würde auch gelten, würde der Vertrag nicht in Kraft treten. Warum sollte daher der Vertrag wegen einer Vorschrift in der EMRK gestoppt werden? Aus meiner Sicht werden hier die Bedenken an die falsche Adresse gerichtet. Der Europarat ist für die EMRK zuständig. (Nicht zu verwechseln mit dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Rat!)
2. Schachtschneider bezieht sich auf die Erläuterungen zur EU-Grundrechtecharta. Über diesem Dokument steht unzweideutig: “Diese Erläuterungen haben als solche keinen rechtlichen Status, stellen jedoch eine nützliche Interpretationshilfe dar, die dazu dient, die Bestimmungen der Charta zu verdeutlichen.” Also haben die Erläuterungen schon gar keine rechtliche Wirkung.
3. Außerdem handelt es sich bei Art. 2 Abs. 2 EMRK überhaupt nicht um Todesstraffälle, wie Schachtschneider behauptet, sondern um Rechtfertigungsgründe bei einer unabsichtlichen Tötung. Nur Art. 2 Abs. 1 EMRK befasste sich – vor den Protokollen 6 und 13 zur EMRK – mit der Todesstrafe als eine Variante des absichtlichen Tötens. Die Bedenken hinsichtlich Abs. 2 sind rechtlich haltlos. Auch die Panikmache, es könnte zur Niederschlagung friedlicher Demonstrationen kommen, ist unnötig, da die EMRK eine solche Niederschlagung nicht rechtfertigen würde. Die Niederschlagung muss “unbedingt erforderlich” sein. Bei einer friedlichen Demonstration ist die Niederschlagung nicht “unbedingt erforderlich”.
!!! | 23. April 2008 | 15:51
Dr. Karl Albrecht Schachtschneider findet man hier: http://www.oer.wiso.uni-erlangen.de/html/prof__schachtschneider.html
!!! | 22. May 2008 | 07:08
Also ich möchte zum Herrn Knoflacher was sagen. Ich hab nämlich mal eine Vorlesung bei ihm besucht und muss sagen, dass dies sehr erfrischend war, da er einem Ansichten näher brachte, vor allem was Stadt- u. Verkehrsplanung betrifft, die teilweise so ganz anders sind, was man sonst jeden Tag hört. Im übrigen war er der Begründer von Fußgängerzonen und Radwegen in Wien. Und damals hieß es, die Kärntner Straße werde sterben, wenn mal keine Autos mehr durchfahren würde. Ist sie tot?
Daher glaube ich, dass seine EU-kritische Haltung vor allem auch auf das Wirtschafts- und Verkehrskonzept der EU zurückzuführen ist, das eigentlich immer mehr Verkehr, immer mehr Straßen, immer mehr Stau produziert. Soll das unsere Zukunft sein?
!!! | 24. March 2009 | 23:12
Ich glaube das eigentliche Problem liegt darin, dass einfach niemand weiß was im Vertrag dinnen steht (http://www.youtube.com/watch?v=p3KlXU730JQ). Da wird ganz einfach profit geschlagen. Jeder kann das hinein interpretieren, was er will. Fakt ist, weder der EU Rat noch das EU Parlament scheinen mir sehr demokratisch! Und das behagt mir nicht! Was mir auch nicht behagt ist die undurchsichtigmacherei, die absichtlich(?) betrieben wird – schürt Angst! Und aus dieser Angst können totalitäte(?) Führer profit schlagen (siehe patriotic act usw usw)
http://www.youtube.com/watch?v=8gY7BJqMSY0
!!! | 25. March 2009 | 13:48
Es stimmt nicht, dass niemand weiß, was drinnen steht. Es ist ja nicht so, als ob das Ding verschlossen und geheim wäre. Dass ihn nicht jede/r lesen kann und versteht, das wäre richtig. Aber drum kann man trotzdem net einfach irgendwelche Lügengeschichten “reininterpretieren”.
Die Problematik des Demokratiedefizits in EU-Institutionen ist freilich gegeben. Solange die EU supranational bleiben soll, ist das allerdings gar nicht so leicht zu beheben. Das undemokratische Element ist aber vor allem die Kommission, weniger der Rat (dessen Mitglieder immerhin gewählte Regierungen sind) und das Parlament (das sogar direkt gewählt wird).
Der Reformvertrag würde dieses Defizit mildern und die EU demokratischer machen (durch eine Stärkung des direkt gewählten Parlaments). Die Argumentation hat in der Diskussion um den Vertrag also eigentlich wenig zu suchen (sondern gehört in eine breitere “Was soll die EU sein?”-Debatte).
Aber hier sollte es sich doch eigentlich um die Todesstrafe drehen – und die wird durch die EU einfach NICHT eingeführt.
25. March 2009 | 15:13
Jetzt sag doch was!