Bilder vom Museumsquartier-Flashmob

Nachdem das Management des Museumsquartier eine neue anscheinend bereits länger existierende Hausordnung geltend machte, nach der man seine (alkoholischen) Getränke nicht selbst mitbringen darf, gab es kürzlich einen großen Aufschrei der BesucherInnen. Heute fand ein “Flashmob” statt, bei dem hunderte Menschen einfach ihr Bier packten und dann singend und trommelnd ins MQ einzogen. Ich hab euch ein paar Fotos mitgebracht.
Tom Schaffer | 13. June 2009
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14 Kommentare bisher
Sehr cool! Da sieht man mal, dass es die Masse manchmal doch macht. Gegen so einen Schwall an Protestierenden sind die Security-Happeln ziemlich machtlos.
!!! | 13. June 2009 | 21:17
na dann bin ich ja schon ziemlich auf den 20ten gespannt – prost
!!! | 13. June 2009 | 23:35
uh, das ist ja mal richtig fett. “critical mass” abgewandelt für freien getränkekonsum, kaum zu glauben, was für massen da mobilisierbar sind. danke für die guten fotos!
!!! | 14. June 2009 | 01:38
Es ist schon irgendwie komisch, nicht wahr?
Erstens ist die Hausordnung in dieser Form nicht neu. Ich hab nur kurz recherchiert, aber die älteste Fassung, die ich gefunden habe, stammt aus dem Jahr 2003. – Da steht das alles schon genau so drin. (Wahrscheinlich findet man noch ältere Fassungen, wenn man sich Zeit nimmt.)
Zweitens und vor allem aber war nie die Rede davon (wie hier behauptet wird), daß man seine Getränke nicht mehr selber mitbringen darf. Es ist nur der Konsum alkoholischer (!) Getränke außerhalb der Gastgärten verboten. Das ist eine völlig sinnvolle und vernünftige, eigentlich sogar zwingend notwendige Maßnahme. (Immerhin trägt man ja als Betreiber auch die Haftung für allen möglichen Unsinn, der in so einem Areal passieren kann.)
Ich finde es spannend, wie zwei völlig falsche Informationen (“neue” Hausordnung, Verbot “mitgebrachter Getränke”) solche Reaktionen auslösen können.
Kann denn niemand mehr lesen? Informiert sich keiner, bevor er bei sowas mitmacht?
!!! | 14. June 2009 | 15:16
Nun, dass die Hausordnung in dieser Form tatsächlich bereits seit Jahren in Bestand ist, würde mich wundern, wurde doch vonseiten des MQ selbst ständig von einer “neuen Hausordnung” gesprochen (respektive von einer Änderung derselben).
Dass es sich bloß um alkoholische Getränke handelt, war zumindest mir bewusst. Und inwiefern macht das die Sache nun besser? Wieso ist es “zwingend notwendig”, dass auf einem öffentlichen Platz plötzlich keine alkoholischen Getränke konsumiert werden dürfen (also im Gegensatz zum Park, zur Straße, zu anderen Plätzen etc. wo dies ganz selbstverständlich möglich ist) bzw. ja doch, nur eben wenn man sie vorher bei den umliegenden Gastronomiebetrieben ersteht?
Die Haftung trägt der Betreiber ja nur bedingt – erwischt er jemanden bei der Randale, steht es ihm frei, die Polizei zu rufen und eine Anzeige zu machen (auf Schadensersatz u.ä.). Das ist sowohl im Volksgarten so als auch im Museumsquartier. Wieso man die Öffentlichkeit des letzten aber nun plötzlich negieren will (obwohl pro Jahr 11 Millionen Euro Steuergelder unter anderem zur Instandshaltung des Geländes ins MQ fließen), ist somit sehr fraghaft.
!!! | 14. June 2009 | 15:22
ossi1967: danke für die hinweise, aber im wesentlichen sind beide informationen irrelevant, weshalb ich sie auch gar nicht weiter überprüft habe. fakt ist: bisher durfte man mit seinen getränken gemütlich ins MQ pilgern und dort was trinken, dies war nun in gefahr.
ob die zugrundeliegende hausordnung neu ist oder ob sie nur schärfer exekutiert wird, ist eigentlich nicht wichtig. das ergebnis scheint mir jedenfalls bekämpfenswert.
mittlerweile ist das management ja eh zurückgerudert und will nur noch “exzesse” unterbinden. wie die leute gestern “demonstriert” und gefeiert haben, ist den betreibern nach eigener aussage eh recht. (ich bin jetzt zwar nicht so oft im MQ, aber exzesse wären mir eigentlich noch nicht aufgefallen.)
14. June 2009 | 16:03
@Tom:
Die Infos sind in der öffentlichen Wahrnehmung relevant. Gegen ein generelles Konsumverbot mitgebrachter Speisen und Getränke hätte man auch mich mobilisieren können. Das fände ich unmoralisch, dagegen würde ich was unternehmen wollen. Ein ohnehin schon längst existierendes Verbot des Konsums *alkoholischer* Getränke ist dagegen etwas völlig anderes. Das halte ich für angemessen. – Meine Kritik richtet sich nicht so sehr gegen die, die da eine andere Meinung haben (wie zB Du *gg*), sondern gegen das Verbreiten von Halb- und Falschinformationen in diesem Zusammenhang. Fast noch mehr kritisiere ich die Bereitschaft, schnell mal bei irgendwas “Coolem” mitzumachen, von dem man auf Twitter/Facebook/… gehört hat, ohne sich informiert zu haben. 140 Zeichen auf Twitter reichen nun mal nicht, um ein Bild der Situation zu bekommen und sich eine Meinung zu bilden.
@Mathias:
Dir ist aber schon bewußt, daß das MQ eben kein öffentlicher Platz ist, sondern der unter Auflagen zugänglich gemachte Innenbereich einer Hausanlage, in der gearbeitet und v.a. auch gewohnt wird? Da muß man konkrete Interessen abwägen und möglichst klare Mittel zur Exekutierbarkeit schaffen. Ich halte ein Alkoholverbot für ausgesprochen sinnvoll, weil damit die Ursache für einen Großteil der Beschwerden (Dreck, Lärm, Scherben,…) erfaßt wird und man sich auch auf keine Diskussionen einlassen muß. Statt mit einer Gruppe Besoffener darüber zu streiten, ob sie irgendwann ihre Flaschen mitnehmen oder sie an Ort und Stelle zertrümmern werden, hau ich sie einfach gleich raus. Das ist wirkungsvoll und stellt keine untragbare Einschränkung dar: Ein Bedürfnis nach (oder gar ein Recht auf) Alkoholkonsum immer und überall gibt es nicht. Wer unbedingt zu jeder Tages- und Nachtzeit saufen muß, hat sowieso ein anderes Problem.
Zur Frage der Haftung: Red ma drüber, wenn jemand die Betreibergesellschaft klagt, nachdem er sich an Scherben verletzt hat.
(Und daß die Hausordnung in dieser Form seit Jahren gilt, ist auf derstandard.at berichtet worden, findet man via google… Aber es stimmt schon: Mit einem Kampfschrei gegen eine Hausordnung aus dem Jahr 2003 läßt sich kein so beeindruckender Flashmob organisieren.)
!!! | 14. June 2009 | 17:00
Und wieso dann die Steuergelder zur Instandshaltung? Wenn es sich dabei lediglich um einen öffentlich zugänglichen Privatraum handelt, sollten auch die Betreiber, die Mieter und Eigentümer für die Wahrung ihrer Immobilitäten aufkommen – und nicht der Steuerzahler. Bei einem privaten Wohnhaus ist das nicht anders, da käme auch niemand auf die Idee, Subventionen für die Hausverwaltung oder für etwaige Renovierungskosten zu verlangen, bloß weil vor der Haustür kein Portier steht, der jeden Besucher auf seine Angehörigkeit hin untersucht.
Dann finde ich es etwas erstaunlich, dass du den Konsum mitgebrachter alkoholischer Getränke pauschal mit regelmäßigen Besäufnissen gleichstellst. Den meisten Menschen dürfte es lediglich um ein paar kühle Bier im Hof des MQ gehen, für die sie aber nicht 3,20€ pro Stück hinblättern wollen. Möglicherweise kommt es dabei auch zu Besäufnissen, aber dafür gibt es ja die Securities, die entsprechend störende Personen (also solche, die sich nicht nur betrinken, sondern auch randalieren, mit Bierflaschen um sich schmeißen oder den Boden verdrecken) hinausweisen können. Dagegen spricht schließlich nichts.
Auch ist es für die Sache völlig unerheblich, ob eine Einzelperson nun das Interesse hegt, sich täglich im MQ-Hof (oder anderswo) zu betrinken oder nicht. Das sei, sofern diese Person dabei keine anderen störend beeinflusst, jedem selbst überlassen. Mit diesem Argument (bzw. dem der Wahrung der Interessen der Anrainer) müsste man konsequenterweise nicht nur das Saufen, sondern ganz allgemein den Alkoholkonsum auf sämtlichen Straßen und in sämtlichen Parks verbieten. Denn auch in der Umgebung dieser Örtlichkeiten befinden sich für gewöhnlich Wohnende, die sich durch allzu großen Lärm in der Nacht belästigt fühlen könnten. Nur, dass Österreich dann zu einem Law-and-Order-Staat ähnlich diverser skandinavischer Länder verkommt, in denen die Befindlickeit der “Allgemeinheit” zu einem Hindernis für die freie Entfaltung im öffentlichen Raum einzelner Individuen verkommt.
Bezüglich der Haftung: Abgesehen davon, dass ich äußerst selten irgendwelche gemeingefährlichen Scherben im Hof entdecken konnte, gibt es dafür ja einerseits das Reinigungspersonal (das Teil der staatlich finanzierten Instandshaltung ist), andererseits die Securities, die bei einer etwaigen “Vermüllung” freundlich auf das vorgeschriebene Benutzen der Mülleimer hinweisen könnten bzw. bei Zuwiderhandlung Sanktionen setzen können.
Denn kaum einer der ca. 1000 Protestierenden dürfte sich dafür aussprechen, dass die Verunreinigung des Platzes legitim zu machen ist. Zurückzuweisen sind jedoch Regeln, die einerseits immens über die Stränge schlagen, andererseits eine moralische Einengung des quasi-öffentlichen Raums zur Folge haben.
!!! | 14. June 2009 | 17:16
@ossi: ja, dass die falschen infos da standen, ist kein ruhmesblatt. damit hab ich meine eigenen sorgfältigkeitsstandards verletzt. gestehe ich gern zu.
im endeffekt machts aber keinen unterschied für das anliegen der protestgruppe. sie wollen dort konsumieren können, was man halt allgemein auf öffentlichen plätzen konsumieren darf. das museumsquartier wird auch als öffentlicher raum wahrgenommen. wie ich meine zurecht.
14. June 2009 | 17:35
@Mathias:
Ich stelle den Konsum von mitgebrachten Alkoholika nicht mit Besäufnissen gleich. Aber ich sage, daß die Besäufnisse und ihre Folgen abgestellt werden müssen. – Man kann das jetzt so handhaben, daß sich das Sicherheitspersonal in jedem Einzelfall darüber berät (untereinander und mit den Säufern), ob ein zulässiger Biergenuß oder ein unzulässiges Besäufnis vorliegt… das wäre Unfug und nicht exekutierbar. Vor allem weiß man dann auch als betroffener Besucher nicht, woran man ist, was man darf und was nicht.
Also geht man den logischen Weg und untersagt sicherheitshalber mal alles, was mit Alkohol zu tun hat. Erstens schadets niemandem und zweitens: “Wegschauen”, wenns offensichtlich harmlos ist, könnt man dann immer noch. Das ist ein System, mit dem sehr viele Hausordnungen, Beförderungsbestimmungen etc. arbeiten. Weils eben anders gar nicht geht.
Natürlich wäre es, wie Du richtigerweise anregst, sinnvoll, solche Regeln auch auf öffentlich Plätze und Straßen auszuweiten. Das scheitert (derzeit) am politischen Willen; die MuseumsQuartier Errichtungs- und Betriebsgesellschaft tut sich da leichter, die kann die Regeln für das von ihr verwaltete Areal alleine festsetzen (so wie jede andere Hausverwaltungen auch).
Was die ganze Sache jetzt plötzlich mit Steuergeldern zu tun haben soll, versteh ich überhaupt nicht. – Gerade die Steuergelder könnte man ja sogar als weiteres Argument gegen den schrankenlosen Alkoholkonsum anführen: Wieso soll ich mit meinem Steuergeld dort überflüssige Reinigungskosten und Polizeieinsätze mitfinanzieren? Ich denk ja nicht dran.
!!! | 14. June 2009 | 17:48
Niemand hat von einer etwaigen “Beratung” der Securities geredet, die der Exekution von Verweisungen vorangehen muss. Eine gewisse Machthoheit gestehe ich auch diesen Leuten zu, dann aber nur, wenn man einerseits vom einem diesen innewohnenden Differenzierungsvermögen ausgehen kann, andererseits die Hausordnung nicht auch noch zu Security-Willkür beiträgt, indem sie den Rauswurf eines Flaschenbiertrinkers legitimiert.
Nochmal: Es ist völlig unerheblich, ob sich jemand im MQ betrinkt oder nicht. Das hat niemanden zu interessieren. Randaliert dieser Trinkende aber, also macht Lärm, der über die normalen Grenzen hinaus geht, zerstört Einrichtungsgegenstände oder lässt mutwillig seinen Müll liegen, ist das nicht nur ganz klar und eindeutig zu erkennen bzw. definieren (das schafft sogar ein Mensch mit Hauptschulabschluss), sondern auch ein legitimer Grund zum Rauswurf. Würde in der Hausordnung also bloß stehen, dass übermäßiger Lärm zu den Nachtstunden sowie die Zerstörung und Verschmutzung des Areals zu unterlassen sind, hätte niemand protestiert. Aber das wäre ohnehin überflüssig, denn genauso wie auf Straßen oder öffentlichen Plätzen ist dies bereits durch diverse Gesetzesparagrafen auch im MQ untersagt (zurecht!). Demnach ist es also sehr schön, dass der politische Wille so ein unnötiges Alkoholverbot eben nicht auch noch auf andere öffentliche Plätze ausweiten lässt und es an diesem hoffentlich auch weiterhin scheitert.
Zu den Steuergeldern: Ich weiß nicht, was so schwer am Paradox der Sache zu verstehen ist, wenn ein Platz einerseits mit öffentlichen Geldern instand gehalten wird, andererseits dort andere Regeln gelten sollten als in der übrigen Öffentlichkeit. Die verstärkten Reinigungskosten könnte man im Einzelfall ja problemlos jene Leute bezahlen lassen, die dort für den übermäßigen Müll verantwortlich sind; und jeden vermeintlich unnötigen Arbeitsschritt eines Polizisten mit Steuergeldern aufzuwiegen, ist Kleinkariertheit sondergleichen. Denn dass du für Taten, die dich eigentlich nichts angehen, trotzdem manchmal zahlen musst, ist Teil unseres Sozialsystems. Dort, wo die Öffentlichkeit – d.h. alle Bürger – aber etwas von dieser Bezahlung haben können, sollte denen das aber auch hindernisfrei zugestanden werden.
!!! | 14. June 2009 | 18:02
@Mathias:
Nochmal: Es ist nicht praktikabel, erst den bereits entstandenen Schaden ahnden zu wollen. Wenn Besoffene ihre leeren Flaschen über die Stiegen runterschmeißen, ist es schon zu spät. Erstens sieht’s dann grad meistens keiner, und selbst wenn: Die Scherben liegen ja schon da, die gehen nicht von allein weg, nur weil dann die Security kommt.
Genauso verhält es sich mit dem Erbrochenen des von Dir so friedlich geschilderten MQ-Trinkers.
Und das Gegröhle hat den Anrainer aus dem Schlaf gerissen, auch wenn nachher 100x wer auftaucht, der den Verursacher rausschmeißt.
Solche Auswüchse zu verhindern (und nicht sie zu bestrafen, wenn sie mal passiert sind) ist wichtig. Ausgerechnet im MQ und dort ausgerechnet außerhalb eines Gastgartens Bier zu trinken, ist nicht wichtig. Entsprechend sind die Regeln gestaltet.
Das mit den Steuergeldern überlegst Du Dir nochmal, wenn Du das nächste Mal in öffentliche Anlagen oder Parks gehst, in denen manchmal das Rauchen verboten ist, manchmal das Mitbringen von Hunden, manchmal das Betreten von Rasenflächen etc. etc. – Nur weil etwas unter irgend einem Blickwinkel “öffentlich” ist heißt das noch lange nicht, daß dort jeder alles darf. Benutzungsregeln sind immer situationsangepaßt. (Geh mit einem Hund in den Schloßpark Schönbrunn, setz Dich dort mit ein paar Dosen Bier und einem Ghetto-Blaster auf ein Blumenbeet und schau, ob das dort genauso geht wie im Beserlpark in Ottakring.)
!!! | 14. June 2009 | 18:29
Also ich finde es schadet durchaus, wenn für viele Leute ein sehr angenehmes Ambiente für ein abendliches Beisammensein wegfallen würde.
14. June 2009 | 22:33
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