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Die Gebühr der Reformverweigerer

Ab Oktober soll eine neue Urheberrechtsabgabe eingeführt werden. Treffen soll es, auch nach dem Willen der Verwertungsgesellschaft Austro Mechana, eines der Herzstücke jedes Computers: Die Festplatte. Je nach Größe und Art des Speichermediums sollen Gebühren bis zu EUR 36,45 (inkl. USt wären dies laut Standard etwa 44 EUR) unter dem Mantel der “Leerkassettenvergütung” erhoben werden. Ganz überraschend kommt diese Idee nicht, 2005 und 2009 wies der OGH derartige Vorhaben ab, was aber weniger an der Idee als an rechtlichen Formalitäten lag.

Begründet wird der Vorstoß mit Marktanalysen, die ergeben hätten, dass User zunehmend legale Privatkopien auf Festplatten speichern würden – sprich ein Backup copyrightgeschützter Werke die bereits käuflich erworben wurden. Derartige Abgaben auf Datenträger sind übrigens nichts neues, für den Kauf von USB-Sticks und CD/DVD-Rohlingen werden bereits Gebühren abgeführt. Pro Standard-DVD mit 4,7 GB Speicherplatz schlagen stolze 23 Eurocent zu Buche. Nicht nur im Lichte der geplanten “Festplattenbesteuerung” bietet sich ein widersinniges Bild.

Telefonisch erreichte ich eine Mitarbeiterin der Austro Mechana, zuständig für Fragen zur Urheberrechtsabgabe, die mir in einem ca. 20-minütigen Gespräch Rede und Antwort stand. Folgendes konnte ich herausfinden:

  • Die URA bezieht sich auf Vervielfältigungsvorgänge, nicht auf die vervielfältigten Werke im Einzelnen. Also eben auf die Erstellung einer Kopie z.B. einer erworbenen Musik-CD auf einem CD-Rohling. Mit der URA begleicht man sozusagen die Möglichkeit, diese Kopie erstellen zu können (für 23 Cent), ohne der man sonst die Original-CD (meist ca. 15-20 EUR teuer) noch einmal erwerben müsste. Zugleich schließt diese Argumentationslinie die Legalisierung von Raubkopien aus. Dies ist meiner Ansicht nach widersinnig, da die technischen Voraussetzungen für die Anfertigung von Kopien nicht von der Musik-/Film- oder anderweitiger Contentindustrie zur Verfügung gestellt werden. Zudem besitzen die meisten kommerziell erstandenen Datenträger oder digital vertriebenen Produkte einen Kopierschutz, der von Laien oft nicht überwunden werden kann. De facto schließen viele  Urheberrechtsinhaber Kopien – und damit auch legale Privatkopien – absichtlich aus. Wodurch derartige Gebühren der Argumentation nach die Abschaffung des Kopierschutzes nach sich ziehen müssten.
  • Die URA wird nicht mit Raubkopien/Filesharing argumentiert, jedenfalls nicht offiziell. Soweit ich die Mitarbeiterin richtig verstanden habe stehen hinter der Berechnung der Gebühren “irrsinnig komplexe” Prozesse, oft basierend auf Marktforschungsinstrumenten zur Erhebung des Nutzerverhaltens wobei hier eben die illegale Beschaffung (sie führte hier Musik- und Videodownload von YouTube an) vermutlich auch einfliesst. Auf meine Anfrage zu näheren Details und Offenlegung der Berechnung sah sich meine Interviewpartnerin nicht befugt, genauere Auskünfte zu geben, deutete aber an, dass Informationen diesbezüglich vielleicht einmal veröffentlicht werden. Letzteres halte ich im Sinne von Transparenz, Kontrolle und öffentlicher Diskussion für ein unbedingtes Muss.
  • Die Gebühr auf Festplatten ist so gut wie fix. Die WKO springt hier zwar als Gegner dieser URA und als Vertreter von Händlern und Konsumenten in die Bresche, bei der Austro Mechana scheint man aber damit zu rechnen, dass – wie bei der Einführung für CDs und DVDs – die Abgabe letztlich kommt und mit der WKO nur noch über ihre Höhe verhandelt wird. Festplatten werden also mit großer Wahrscheinlichkeit teurer, die von der Austro Mechana vorgelegten Wunschtarife dürften aber nicht halten.
  • Die Gebühr wird nur bei Privatpersonen eingehoben und mit der Nichtkontrollierbarkeit der Verwendung der jeweiligen Datenträger argumentiert. Unternehmen sind jedoch von der URA befreit bzw. können diese zurückfordern. So kann – laut Beispiel der Mitarbeiterin – etwa ein Steuerberater über seine Kanzlei 100 DVD-Rohlinge bestellen und sich die Gebühr von 23 EUR rückerstatten lassen, wenn er angibt diese für Arbeitszwecke zu benötigen. Sie gestand mir zu, dass – wie bei Privatpersonen – auch hier nicht kontrolliert werden kann, mit welchem Material die Rohlinge nun tatsächlich bespielt werden. “Es gibt immer Möglichkeiten, sowas zu umgehen”, so der Begleitsatz, der aber leider nicht erklärt, wieso dann Privatpersonen offensichtlich pauschal als “Sicherungskopierer” gelten und in keinem Fall Anspruch auf Rückerstattung haben.

Die geplante Abgabe auf Festplatten ist also nur ein Teil des Problems. Viel mehr wäre zu hinterfragen, warum Gebühren auf USB-Sticks und CDs/DVDs eigentlich mit genau der gleichen Argumentation und genau den gleichen Widersprüchen in genau der gleichen Form bereits erhoben werden. Sie dienen offiziell der Unterstützung von KünstlerInnen, AutorInnen etc, kommen aber einer einseitig auf alle privaten KonsumentInnen abgewälzten Massensteuer gleich, hinter der eine widersprüchliche Argumentation der Contentindustrie und Verwertungsgesellschaften steckt, auf die sich der Gesetzgeber offenbar einlässt.

Es ist definitiv an der Zeit, die Verwertung geistigen Eigentums anders zu gestalten und das Gängelband der Plattenfirmen und Filmfabriken zu kappen. Mehr als ein Jahrzehnt nach dem Aufschwung des Breitbandinternetzugangs stecken Warner, Universal, EMI und Co immer noch im Kulturverständnis des letzten Jahrhunderts fest, statt sich an der Diskussion über neue Verwertungsmodelle zu beteiligen. Ein Trauerspiel, dass die Gesetzgeber wenig bis gar nicht dagegenhalten.

Ich bedanke mich bei der Mitarbeiterin der Austro Mechana ausdrücklich für das ausführliche und freundliche Gespräch.

Buchtipp zum Thema: “Free Culture” vom großartigen Lawrence Lessig. Versandkostenfrei zu haben im zurPolitik-Amazonstore als englisches Original oder als deutsche Übersetzung.

Fotocredits: Jeff Kubina, CC-BY-SA 2.0

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| 17. September 2010

21 Reaktionen bisher

    Johannes sagt:

    ein absurder blödsinn ist das wieder mal.
    die menschen hinter solchen ideen sind wirklich von vorgestern bzw. zu faul um sich was schlaueres zu überlegen.
    die werden das sicher nie publik machen, vermutlich hat sie sich da “versprochen” und wird heute beim chef auf der matte stehen und sich für das gespräch als ganzes rechtfertigen müssen.

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    !!! | 17. September 2010 | 17:12
    Gerold sagt:

    Die Frage die ich mir stelle: Wohin geht das Geld? Betrifft das jetzt nur österreichische Künstler oder geht der Großteil ins Ausland? Meine Vermutung ist, dass man sich als Privater 90% der Musik, Literatur oder sonstiges von ausländischen Künstlern zur Gemüte führt. Somit sollte auch 90% des Geldes ins Ausland gehen. Ist das so?

    Angenommen es profitieren nur österreichische Künstler davon. Wie sieht es dann aus, wenn ich nur Musik von bspw. deutschen Künstlern kaufe und 10x privat kopiere? Muss ich dann trotzdem diese Gebühr zahlen? Laut obigen Aussagen, ja.

    Das ganze ist doch nur riesengroßer Unsinn!

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    !!! | 17. September 2010 | 17:34
    Tom Schaffer sagt:

    super nachgefragt schurl!

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    17. September 2010 | 19:05
    Georg Pichler sagt:

    @Gerold das Geld geht an jene Rechteinhaber (meines Verständnis nach sind das zB. Plattenlabels), die den Verwertungsgesellschaften angehören, an die diese Gebühr fliesst. Die Verwertungsgesellschaft behält sich wohl einen gewissen Anteil ein, der Rest fliesst an die Rechteinhaber, die ihren Anteil wiederum zum Teil an ihre Künstler weitergeben. Nachdem es ja österr. Zweige von intl. Labels gibt, geht da wohl auch Geld an ausländische Künstler die am öst. Markt operieren (meine Einschätzung ohne Garantie auf Richtigkeit).

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    17. September 2010 | 19:10
    nacaseven sagt:

    Also ich fühl mich ziemlich verarscht. Ich fotografiere und filme viel, sichere alles doppelt und brauche daher alle paar Monate mal wieder einen Terabyte mehr an Festplattenplatz. Wieso muss ich jetzt plötzlich um 50% mehr zahlen, um meinen selbst produzierten Content abspeichern zu können?

    Wie auch bei den Rohlingen bleibt hier nur der Weg, das EU-Ausland mit meinem Geld zu beglücken, wo es so obskure Steuern nicht gibt.

    Was kommt als nächstes? ProGB-Downloadgebühr weil man Streamingdienste verwenden könnte? Das erinnert an die GIS, die ich bezahlen muss, obwohl ich weder Radio noch Fernseher besitze…

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    !!! | 17. September 2010 | 19:40
    SaschaP sagt:

    Also ich habe nichts gegen eine Urheberrechtsabgabe. Nur dann dürften sie keinen einzigen Raubkopier-Fall in Österreich mehr verfolgen! Denn die Gebühr dient ja extra als Entschädigung dafür.

    Es gab schon immer Kopien von Liedern, seit es Tonbänder gab. Deswegen wurden die Urheberrechtsabgaben eingeführt, damit der Privatnutzer nicht jedesmal wenn er ein Lied von Platte auf Kasette für Unterwegs im Auto kopierte Angst vorm Cadi haben muss. Die Privatnutzer bekamen quasi die scheinlegale Erlaubnis, Musik für den Privatgebrauch kopieren zu dürfen, die Unternehmen verzichteten auf Verfolgung von Bagatellfällen und bekamen dafür einen Obolus.

    Wenn sie jetzt einen Obulus haben möchten für Festplatten… ok, wieso nicht. Wenn sie dafür kein Geld mehr unnötig in die Verfolgung von einfachen Leuten stecken, sondern in gute Musik, gerne. Und auch kein Geld mehr für DRM, sondern die Mehreinnahmen als Grund sehen, DRM zu begraben und den Usern ihre Privatkopie wieder zu erlauben.

    Ansonsten:
    1. Wenn sie es nicht tun, beweißt es nur dass sie immer noch nicht gecheckt haben, das HDDs und CDs und USB-Sticks die Musikkassetten des 21. Jhrts. sind
    2. Wenn sie es zu teuer machen: Selbst schuld wenn nix reinkommt: die Nachbarländer haben alle geringere Gebühren, für CDs fährt der Salzburger heute schon nach Freilassing, wieso nicht auch für HDDs. Wir leben in einem gemeinsamen Europa, wenn da ein Land meint es könnte mit hohen Gebühren irgendwas erreichen dann beißt es sich ins eigene Fleisch. Entweder es gibt eine EU-weit einheitliche Regelung oder die Austro Mechana kriegt am Ende nix.

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    !!! | 17. September 2010 | 23:36
    dieter sagt:

    Im Standard-Forum wurde dargelegt, dass der Import von CDs und DVDs nach Österreich seit diesem Jahr nicht mehr zulässig ist. Vermutlich müssten die Versandhändler die österreichische Leerkassettenvergütung einheben, womit sich das ganze nicht mehr auszahlt.

    Wenn die Festplatten-Gebühr kommt, dann wird man auch keine Festplatten, PCs oder MP3-Player mit Festplatte aus dem EU-Ausland mehr bestellen dürfen.

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    !!! | 18. September 2010 | 16:12
    Gerold sagt:

    @georg Was ich damit ausdrücken wollte ist, dass wir eigentlich nicht die österreichische Kunst fördern (was ja noch vertretbar wäre), sondern hauptsächlich Künstler aus dem Ausland bezahlen. Von anderen Ländern bekommen diese nichts, da es meines Wissens diese Abgabe nicht gibt. Wir Österreicher sollen also für die mitzahlen.

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    !!! | 18. September 2010 | 17:30
    Tom Schaffer sagt:

    Die Abgabge gibts zwar afaik in einigen Ländern, aber es ist trotzdem komplett absurd für neutralen Speicher eine spezifische Verwertungsabgabe zu zahlen.

    Bei einer Musikkassette konnte man ja noch argumentieren, dass sie eine sehr beschränkte Nutzungsmöglichkeit bot. Neben Musik konnte man eigentlich nur noch die eigene Stimme mit einem Diktiergerät aufnehmen.

    Festplatten hingegen sind enorm vielfältig einsetzbar. Und warum jemand für eine legale Privatkopie überhaupt noch zusätzliches an den Produzenten was brennen sollte, seh ich sowieso gar nicht ein. Wenn ich mir die DVD eines Films kaufe, gehts niemanden was an, ob ich mir die Spur auf eine Festplatte kopiere.

    Im Endeffekt ist es eine abfedernde Maßnahme gegen Raubkopien, die aber nicht den einigermaßen folgerichtigen Schritt dazu macht, solche Kopien in der Folge auch zu legalisieren. Eine zusätzliche Schikane ohne Nutzen für die User.

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    18. September 2010 | 22:06
    metepsilonema sagt:

    Weiß irgendjemand warum der OGH diesmal anders entscheiden könnte/sollte?

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    !!! | 19. September 2010 | 22:45
    Tom Schaffer sagt:

    Wie Georg schon sagte: Die Verwerter werden Studien auffahren, die belegen sollen, dass sich das Nutzungsverhalten für Festplatten “zu ihren Gunsten” geändert hat. Bei den letzten OGH-Urteilen gings laut dem von Georg verlinkten Standard-Artikel außerdem um eine Abgabe zur “Reprographievergütung”, jetzt solls als eine Art “Leerkassettenvergütung” argumentiert werden.

    Ich hab mich jetzt zum ersten Mal ein bisschen damit beschäftigt, ich finde es an sich unglaublich, dass solche Abgaben legal sind (es gibt sowas anscheinend sogar für Kopierer und Drucker). Ich sehe keine Berechtigung für eine solche pauschale Zweckbehauptung. Weiß jemand ob das schonmal vor ein europäisches Gericht gebracht wurde?

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    20. September 2010 | 00:48
    metepsilonema sagt:

    @Tom
    So weit ich es in Erinnerung habe, hat der OGH schon 2005 gegen die Leerkassettenvergütung entschieden.

    Doch die Berechtigung gibt es: Das Geld für Kopierer wird ja an die Autoren weitergereicht (bedenke einmal wie viele Bücher in Bibliotheken stehen und dort gelesen, und kopiert werden – da ist es durchaus gerecht, die Autoren zu entschädigen, es würden sonst zweifelsohne mehrere ihrer Bücher verkauft).

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    !!! | 20. September 2010 | 02:02
    Tom Schaffer sagt:

    @metepsilonema

    Mir ist eigentlich egal, wie viele Bücher in Bibliotheken stehen. Für eine Bibliothek zahle ich Mitgliedsbeitrag und meinetwegen können Bibliotheken davon was abgeben oder für ihre Kopierer diese Abgabe oder auf ihre Bücher eine Extragebühr zahlen. Oder die Verwertungsgesellschaften sollen versuchen Bibliotheken zu verbieten, wenn ihnen das Prinzip nicht passt (würde ja passen). Warum aber soll ich – überspitzt gesagt – beim Kauf eines Druckers die Autorin von Harry Potter mitfinanzieren? Dafür gibt es kein gutes Argument.

    “Das Geld für Kopierer wird ja an die Autoren weitergereicht” … In erster Linie mal an die Verwertungsgesellschaften und dann an Autoren, aber eben nicht an “die” Autoren, deren Bücher in der Bibliothek gelesen und deshalb marginal weniger verkauft werden. Welche Autoren sollen auch einen legitimen Anspruch auf das Geld aus meinem Druckerkauf haben? Es lässt sich nicht bestimmen, welche Bücher damit möglicherweise ausgedruckt werden.

    Zudem: Es gibt für Kopierer und Drucker wahrlich weit mehr Verwendungszwecke als die Vervielfältigung von Büchern. Ebenso wie für Festplatten als für Privatkopien von Filmen. In Wahrheit habe ich Drucker noch nie für sowas verwendet und Kopierer allenfalls um Auszüge für Seminararbeiten aus der Unibibliothek mit nach hause zu nehmen. Noch nie hat eines dieser Geräte verhindert, dass (oder auch nur beeinflusst, ob) ich mir ein Buch gekauft hätte.

    Das sind alles komplett wirre Abgaben und Finanzierungsstrukturen von Industrien, die eine grundlegende Erneuerung bräuchten aber verweigern.

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    20. September 2010 | 02:40
    metepsilonema sagt:

    @Tom

    Für den Drucker gibt es kein gutes Argument, für Festplatten auch nicht, ich habe mich aber auf Kopierer bezogen, und da ist recht eindeutig wofür sie verwendet werden – natürlich nicht ausschließlich. Zudem fällt der Streitpunkt der privaten Verwendung fast zu Gänze weg. Ich habe immer wieder viel Literatur in Bibliotheken kopiert, und tue es immer noch.

    Du zahlst für Deine Unibibliothek Gebühren?

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    !!! | 20. September 2010 | 14:54
    Georg Pichler sagt:

    “ch habe mich aber auf Kopierer bezogen, und da ist recht eindeutig wofür sie verwendet werden – natürlich nicht ausschließlich.”

    Genau auf den letzten Teil kommt es aber an. Technisch gesehen kann man auch mit einem Drucker kopieren. Und ob mit einem Drucker oder einem Kopierer: Man kann damit natürlich urheberrechtsgeschützte Sachen vervielfältigen, eine Gebühr darauf wirft das aber pauschal allen LEuten vor, die derartige Geräte besitzen

    Genauso wie man Harry Potter Band 1-7 kopieren kann, kann man auch Urlaubsfotos, private Unterlagen, eigene Werke und vieles andere kopieren, dass eben nicht urheberrechtsgeschützt ist und und dieser Gebühr damit widerspricht.

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    20. September 2010 | 15:11
    Tom Schaffer sagt:

    @mete: die unibibliotheksgebühren zahlt quasi der staat für mich.

    und du denkst ein kopierer ist “recht eindeutig” dafür da um bücher zu kopieren? ähm? nein. kann ich aus 25 jahren kopiererfahrung einfach nicht bestätigen. ^^

    die firma meines großvaters hatte wie so gut wie jede firma dieses landes mit einem büro einen kopierer – da wurden schaltpläne und unternehmensunterlagen kopiert – manchmal hab ich als kind auch meine hand reingelegt. aber ein buch? könnte mich nicht dran erinnern.

    in unserer schule gab es kopierer. da haben wir unsere schularbeiten kopiert, manchmal einen zeitungs- oder magazinartikel und unsere handouts für referate – kurz auch unsere schülerzeitung. aber ein buch? nope, never happened.

    ein kopierer ist auch kein adäquates vervielfältigungswerkzeug für bücher. bücher werde von einer sehr begrenzten kleinen gruppe (hauptsächlich studenten) der bevölkerung kopiert – aber auch von denen im normalfall nur auszugsweise.

    wenn du jetzt behauptest, dass eine pauschale gebühr auf alle kopierer gerechtfertigt ist, die den verwertungsgesellschaften und zu einem teil einer elitären runde von autoren zukommt, weil ein paar zehntausend studenten im jahr das ein oder andere kapitel oder die ein oder andere seite aus einem wissenschaftlichen buch kopieren, dann muss ich fragen, wo für dich überhaupt ein ungerechtfertigter pauschalbetrag beginnt? der zusammenhang zwischen autorenvergütung und der nutzung von kopierern ist dermaßen lose, dass ich auf diese weise fast jede abgabe der welt rechtfertigen könnte.

    meine blogposts sind zum teil übrigens in der nationalbibliothek archiviert. vielleicht hat außerden schon jemand auß0erhalb davon einen meiner artikel kopiert. ich hätte kein geld von irgendeiner verwertungsgesellschaft dafür gesehen. warum eigentlich nicht? ich hätte zudemn auch gern meinen anteil am verkauf von diktiergeräten, schließlich könnte jemand meine blogposts vorlesen und aufnehmen. bestimmt fallen mir noch ein paar gute ideen ein, wie man vom bloggen in österreich doch gut leben kann, wenn die leute alle so offen für abgaben sind wie du ^^

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    20. September 2010 | 15:48
    metepsilonema sagt:

    @Georg
    Wirft es vor, oder stellt in Rechnung, dass man es auch tun kann – ist vielleicht eine Frage des Standpunkts.

    Das Erste ist, ob es prinzipiell gerechtfertigt ist, dass jemand eine Gebühr entrichtet. Ich habe damit kein prinzipielles Problem, denn wenn ich kopiere, wenn ein Lehrer für seine Schüler Kopien anfertigt, oder den Schulkopierer für seine Privatschüler nutzt, ein Professor sein Skript zusammenstellt usw., dann profitieren alle von der Arbeit anderer, ohne sie zu vergüten, was sie aber normaler Weise müssten. Also könnte man sagen, jeder zahlt ein wenig, die Autoren bleiben bei Laune, und wir können unser Geld gezielter in Bücher investieren – eine Kulturflatrate würde m.E. ganz ähnlich funktionieren.

    Die zweite Frage ist, wie man die Gebühr einhebt, das sollte möglichst gerecht sein, aber zugleich mit geringem administrativem Aufwand (sonst wird die Gebühr nur höher). Das kann man u.U. besser machen, man könnte einfließen lassen, wo das entsprechende Gerät steht, aber irgendwann ist der Aufwand zu hoch.

    Die Frage wäre: Lehnst Du die Gebühr ab, weil sie eine solche ist, oder weil sie ungerecht ist? Generell ist Vorsicht geboten, das stimmt, wir sehen ja gerade, dass man recht bald für viele Geräte eine Gebühr entrichten müsste.

    Da für einen reinen Drucker das urheberrechtliche Dokument digitalisiert vorliegen muss, ist das Problem schon ein anderes (bei Büchern sicher nicht der Regelfall).

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    !!! | 20. September 2010 | 22:47
    Georg Pichler sagt:

    Eine Gebühr von allen Privatpersonen einzuheben – soweit ich weiß, sind Unternehmen auch bei Kopieren usw. von der URA ausgenommen – und damit jeden zu unterstellen er würde Privatkopien kommerzieller Sachen machen ist das eine, was ich für recht dreist halte.

    Und: Wenn ich mir eine DVD, eine CD oder ein Buch kaufe, dann habe ich dafür bezahlt und sehe nicht ein, warum ich in Form dieser URA noch einmal pauschal draufzahlen soll. Kopierer in Schulen und Bibliotheken sind da eher ein Sonderfall, was ist mit den zigtausend Kopierern, die in Privathaushalten herumstehen (meist in Home Offices).

    Bei CDs und DVDs verschärft sich das Problem noch einmal, weil man pro CD/DVD eine Menge URA zahlt und wesentlich häufiger neue benötigt.

    Lustig daran ist, dass das Prinzip bei der Abgabe auf CDs, DVDs und Festplatten ein anderes ist, als einen Kopierer zusätzlich zu vergebühren. Das Äquivalent dazu wäre nämlich eigentlich, DVD-Brenner mit der URA zu belegen (gibt es bei uns vll. eh, in Deutschland gibt es da definitiv).

    CDs, DVDs und Festplatten zu besteuern ist wie Papier zu besteuern. Man kann auf Papier den neusten Harry Potter kopieren oder einfach was zeichnen oder selbst schreiben.

    Jedes Medium, vom der Steintafel bis zur Blu-Ray Disc lässt sich missbrauchen. Müssen wir deswegen alle mit URA verteuern? Und wenn nein, warum nicht? Und wo zieht man die Grenze, welches Medium nun URA-pflichtig ist oder nicht?

    Mir persönlich ist das “Unsere Marktforschung hat ergeben…”-Argument zuwenig und das “wir lassen pauschal mal alle privaten KonsumentInnen blechen”-Modell zuwider.

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    20. September 2010 | 23:09
    Tom Schaffer sagt:

    @Metepsilonema

    ich hätte weniger ein problem damit, für jedes buch 10cent mehr zu zahlen – quasi für die kopiererlaubnis. schon da stellt sich die frage, mit welcher berechtigung das eigentlich passiert, aber zumindest wäre es eine zwecknahe abgabe. ein kopierer ist hingegen weitgehend zweckfremd von der vergütung für buchautoren. genauso wie eine festplatte wirklich nicht direkt mit dem recht auf privatkopie verbunden werden kann.

    ich überlege grade: kann es sein, dass du das thema mit deinem bibliotheksbeispiel verpasst? dein beispiel fällt ja eigentlich nicht unter die privatkopie eines buches das du bereits besitzt. so weit mein zugegeben bescheidenes rechtsverständnis reicht, geht es bei der repographieabgabe aber darum. dein beispiel hätte dann damit gar nichts zu tun, sondern klingt auf digitale werke umgelegt mehr nach einer raubkopie. weiß jemand genaueres?

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    21. September 2010 | 01:25
    metepsilonema sagt:

    Ich schulde da noch eine Antwort: Ich glaube, wir sollten uns zunächst nicht in zu vielen Details verlieren, sondern grundsätzliches klären.

    Können wir uns darauf verständigen, dass es etwas gibt, das man geistiges Eigentum nennen kann (auch wenn es fürchterlich klingt)? Etwa folgendermaßen: Jemand darf, weil er der Schöpfer einer “Sache”, etwa: eines Textes, Musikstücks, Videos, etc., ist, auch entscheiden, was damit geschehen soll, z.B. darf ein Buch oder ein Musikstück nur gegen Entgelt gelesen oder gehört werden, ist allen frei zugänglich, oder darf es sogar von allen verändert werden. Wenn das legitim ist, dann stellt sich die Frage wie wir mit Situationen umgehen, die diesem Recht widersprechen: Darf der Autor Ansprüche geltend machen, wenn ich seine Verfügung – z.B. sein Buch muss gekauft werden – umgehe (legal oder nicht, ist zunächst zweitrangig). Und dann noch: Wie gehen wir damit um, dass sich an anderen “Orten” (Internet), ganz andere Praktiken entwickelt haben, und wie damit, dass es Geräte gibt, deren Nutzung “mehrdeutig” ist. Erst dann ist es m.E. sinnvoll Spezialfälle heranzuziehen.

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    !!! | 30. September 2010 | 23:12
    Tom Schaffer sagt:

    Das geht hier vom konkreten Problem weg. Natürlich soll es Rechte für Urheber geben, und die auch entlohnt für das werden, was sie tun. Als Journalist, Blogger und möglicherweise auch mal Buchautor bin ich auf der Seite, die ein Interesse an der Vergütung von geistigen Produkten haben. Das Problem ist ebenso bekannt wie teilweise ungelöst.

    Aber es ist eben etwas anderes als materielles Eigentum und es gibt auch das Recht der Konsumenten, diese Dinge zu leihen und zu zitieren.
    Und es gibt auch das gerechtfertigte Anliegen von Kunden, dass sich mit der Änderung und dem neuen Potential der Vertriebstechnologie, die Preise und allgemein das Bezahlmodell ändert. Doch das tun sie nicht. Und da liegt der eigentliche Hund begraben, weil er überhaupt erst den Löwenteil des Problems des illegalen Konsums schafft.

    Hier sprechen wir aber eigentlich von einem anderen Aspekt. Hier steht das Recht des Produzenten auf Selbstbestimmung überhaupt nicht in Frage. Es geht darum, dass wir für den Erhalt eines antiquierten Industriesystems auch noch zahlen sollen. Es werden also nicht nur die Produkte nicht billiger (wie durch den technologischen Fortschritt eigentlich gerechtfertigt), es wird auch noch alles andere teurer.

    Es ist einfach nicht ok, wenn man beim Kauf von Druckern, Kopierer, Festplatte, Kassetten, CDs, DVDs, USB-Sticks, usw. ungeachtet der gedachten Verwendung den Verwertungsgesellschaften Geld in den Rachen werfen muss.

    Dabei darf man nicht übersehen, dass dieses System die Probleme für Contentproduzenten nicht löst. Denn die entsprechenden Produzenten des möglicherweise kopierten Inhalts werden überhaupt nicht entlohnt. Ich bin Produzent von Inhalten, sehe aus dem Verkauf von diesen Geräten aber keinen Cent. Und so geht es dem Großteil der Produzenten und Künstler, weil die meisten eben nicht Mitglied dieser elitären Verwerterungskonstrukte sind. Und selbst die es sind, sehen nur einen kleinen Teil der Abgabe, weil die Verwertungsgesellschaften sich ja nebenbei auch noch selbst erhalten und mit gesetzlichen Bestimmungen einen weiteren Teil in andere Dinge einzahlen müssen.

    Das System ist also in der von dir geforderten allgemeinen Betrachtung schon ganz allgemein höchst deppert. Im Spezialfall wird es aber noch viel absurder, wenn man das alles weiterdenkt. Ein Fotograf der vor demselben Problem steht, dass seine Produktionen immer weniger oder gar kein Geld einbringen, zahlt wenn er seine Bilder auf Festplatten archivieren möchte bei diesem Modell noch eine Menge Geld an die Verwertungsgesellschaften!

    Wir fassen zusammen: Mit diesem Abgabensystem zahlt der Großteil der Produzenten und Konsumenten drauf, während das zugrundeliegende Systemproblem eher verschärft als gelöst wird.

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    1. October 2010 | 15:56

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