Einmal mehr taucht der Name des früheren Finanzministers Karl-Heinz Grasser im Zuge der Ermittlungen zur Privatisierung von rund 60.000 Bundeswohnungen, der sogenannten BUWOG-Affäre, auf. Bei einer Google-Suche nach „Karl-Heinz Grasser Unschuldsvermutung“ spuckt die Datenkrake 2.670 Ergebnisse aus.
Es gilt die Unschuldsvermutung. Darf´s ein bisserl mehr sein?

8 Antworten auf „2.670 mal die Unschuldsvermutung“
Exakt die gleiche Suche ergibt bei mir 3.950 Ergebnisse.
Er wird sie brauchen 😉
Gut gefällt mir auch der Anzeigen-Link!
Solange nicht mehr bei der Suche nach „völlige Inkompetenz“ als Erster bei Google der KHG aufscheint ist das doch ein gesellschaftlicher Aufstieg 😀
ähm… also bei mir kommen bei Karl-Heinz Grasser und Unschuldsvermutung 3.950 Ergebnisse.
Währenddessen es bei einer Suche nach Tom Schaffer und Unschuldsvermutung gleich 15.400 sind…
also irgendwie scheint das nicht aussagekräftig. oder steckst du da auch überall mit drin? 😉
Sorry. Ich bemerke erst nun, dass Michael Moser der Autor ist, und nicht Tom Schaffer. Das riesige Konterfei mit Hut lässt einen da manchmal gar nicht genau auf den Autor achten.
mit dem genauen wording:
karl-heinz grasser unschuldsvermutung
das ich verwendet habe, sind es heute auch schon 2.840 ergebnisse – die tendenz ist also steigend. aber je nach wording und exaktheit der suche variieren die zahlen. deshalb ja: darf´s ein bisserl mehr sein? 😉
zu tom schaffer und unschuldsvermutung will ich nichts sagen 😉
Für mich gilt die Unschuldsvermutung hierzulande aber nicht – ich bin ja Journalist. Mit mir darf die Justiz machen was sie will 😉
[…] Michael hier schon schreibt: Das Wort “Unschuldsvermutung” in Kombination mit dem Namen Grasser […]
[…] liefert neue Informationen zur Causa Grasser (es gilt natürlich in all seinen Fällen die Unschuldsvermutung). Diesmal packt sein Freund und Lobbyist Peter Hochegger aus. Gutes hört man hiervon aber […]