Manche Landtage stellen sie auf die Webseite (Burgenland, Vorarlberg), wenige antworten hilfreich und konkret auf E-Mails (Steiermark, Kärnten), andere lassen die BürgerInnen lieber durch Gesetzestexte wühlen. Die Bezüge von LandespolitikerInnen rauszusuchen ist teilweise wie das Irren durch den Dschungel. Nach dem Vorstoß des steirischen Landeshauptmanns Franz Voves zur Verkleinerung des Landtages, sah ich mir an, was für Kosten dort tatsächlich verursacht werden.
Demnach kostet die grundsätzliche Besetzung der neun österreichischen Landtage und des Bundesrats insgesamt etwa 50 Millionen Euro im Jahr. Das sind 6 Euro pro EinwohnerIn. Da wird man sicher etwas sparen können und symbolisch wäre das wahrscheinlich auch nicht verkehrt, aber die Staatsschulden lassen sich beim Herumdoktorn an diesen Strukturen sicher nicht beheben.
Anmerkung: Die Berechnungen basieren auf Basisgehaltsstufen (manche Landtage steigern die Einkommen schrittweise), beinhalten keine Funktionszulagen, Leistungen (Dienstwägen,…) oder Spesen (Reisen,…) und sind nicht individualisiert (d.h. Mandatare die aus irgendeinem Grund mehr oder weniger bekommen, sind nicht berücksichtigt). Auch nicht inkludiert ist die Finanzierung von Büros und Personal.
Was für Organe fehlen? Landesschulräte, Landesräte, Landesrechnungshöfe.
Wichtig: Ich gebe keine Garantie auf Richtigkeit. Es kann leicht sein, dass ich mich in den Gesetzestexten mit den vielen Zahlen und Paragraphen teilweise verloren habe. Manche Landesgesetze beziehen sich prozentuell auf Werte aus einem Bundesgesetz, das sich wiederum auf Beamtenregelungen stützt, oder ähnlich. Andere beziehen sich relativ auf das Gehalt von Nationalratsabgeordneten. Korrekturen zum Ausgangsdokument bitte in den Kommentaren anmerken!
Ausgangsfoto: cobalt123, CC2.0-BY-NC-SA