Als am 21. April 2010, nach 8 Verhandlungsrunden seit dem Jahre 2004, der erste Vertragsentwurf des Anti-Counterfeiting Trade Agreements (ACTA) offiziell veröffentlicht wurde, war die Verwunderung groß. Nicht aber aufgrund von vermeintlich neuen, brisanten Informationen, die dadurch ans Tageslicht kamen – sie waren einer interessierten Öffentlichkeit, nachdem immer wieder geleakte Dokumente im Internet kursierten, großteils ohnehin bekannt. Der erste offiziell veröffentlichte Entwurf sollte zugleich auch der letzte sein! Bis sich die Verhandlungspartner auf eine finale Version geeinigt haben.
Zur Erinnerung: ACTA, ein geplantes Handelsabkommen auf völkerrechtlicher Ebene, stellt eine Maßnahme gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen (sowohl off- als auch online) dar – sofern man den Verhandlungspartnern Glauben schenken will. Wird der Vertrag allerdings ratifiziert, bedeutet das nicht nur, dass wir mit einem beträchtlichen Eingriff in die Privatspähre zu rechnen haben, es könnte auch der Ausgangspunkt für die weltweite Durchsetzung von Internetsperren sein.
Der Linie der Geheimhaltung der Verhandlungsergebnisse blieben die Delegationen (allen voran jene aus den USA), die an der letzten Verhandlungsrunde in Luzern Anfang Juli teilnahmen, auch weiterhin treu. Abgesehen davon, dass die VertreterInnen aus den USA auf einen Abschluss der Verhandlungen noch im Jahre 2010 drängen, wurden nicht allzu viele neue Informationen im Rahmen der abschließenden Pressekonferenz preisgegeben.
Das sollte sich in dieser Woche ändern. Dank des Vertrags von Lissabon und den damit verbundenen Pflichten und Rechten (Artikel 218, Absatz 10) ist die Kommission bei Abkommen zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten oder internationalen Organisationen verpflichtet, das Parlament unverzüglich und vollständig auf allen Ebenen des Verfahrens zu informieren. Am Montag unterrichteten Luc Devigne und Pedro Valesco (Mitglieder des Verhandlungteams der EU) in einem nicht öffentlichen Briefing die europäischen ParlamentarierInnen des INTA-Komitees (Committee on International Trade) über den status quo der ACTA-Verhandlungen.
Christian Engström, Abgeordneter und Mitglied der schwedischen Piratenpartei, schreibt dazu in seinem Blog:
At the meeting, I asked if this meant that there were restrictions on how the information given could be used and spread. At first the Commission seemed unwilling to answer this question with a straight yes or no, but after I had repeated the question a number of times, they finally came out and said that I would not be allowed to spread the information given. I then left the meeting, since I am not prepared to accept information given under such conditions in this particular case. […]To give oral information in a closed meeting, with no documents at all handed out, hardly qualifies as keeping the Parliament ”fully informed”.
Ein, zumindest für mich, nachvollziehbarer Schritt. Es gibt keinen plausiblen Grund für die restriktive Informationspolitik. Insbesondere dann nicht, wenn mögliche neue Gesetze, die uns alle betreffen, die Spielregeln grundlegend verändern, wie eine Gruppe von internationalen Experten im Rahmen eines Treffens an der American University in Washington DC im Juni feststellten:
Negotiators claim ACTA will not interfere with citizens‘ fundamental rights and liberties; it will. They claim ACTA is consistent with the WTO Agreement on Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights (TRIPS); it is not.They claim ACTA will not increase border searches or interfere with cross-border transit of legitimate generic medicines; it will. And they claim that ACTA does not require “graduated response“ disconnections of people from the internet; however, the agreement strongly encourages such policies.
Einen Tag nachdem Christian Engström aus den oben genannten Gründen das Briefing verließ, nahm Karel De Gucht, EU-Handelskommissar, im Rahmen des LIBE Komitees (Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs) doch noch öffentlich Stellung zu den ACTA-Verhandlungen.
Er stellte unter anderem klar, dass es den ParlamentarierInnen sehr wohl gestattet sei den aktuellen Vertragsentwurf einzusehen. „Under certain restrictions“, wie er beiläufig anmerkte. Einer breiteren Öffentlichkeit blieb ein Blick auf das Dokument hingegen weiterhin verwehrt – vorläufig. Denn am Mittwoch, einem Tag nach der Stellungnahme von Karel De Gucht, veröffentlichte die französische Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net den konsolidierten Text (.pdf) auf ihrer Website. Obwohl der EU-Handelskommissar behauptete, dass die Defintion von „commercial scale“ aus dem Entwurf entfernt wurde, findet man eben diesen auf Seite 15 des geleakten Dokuments.
Warum Karel De Gucht versuchte dieses Faktum zu vertuschen, bleibt ungeklärt. Auch die vom EU-Parlament im Vorfeld der Verhandlungen vehement geforderte Erwähung der „Safeguards“ sucht man vergeblich…
…währenddessen formiert sich eine ungewöhnliche Allianz, bestehend aus Intellektuellen, Bürgerrechtsorganisationen, anderen NGOs und VertreterInnen aus Schwellenländern (China, Pakistan, Indien,..), mit dem gemeinsamen Ziel ACTA doch noch zu verhindern. Zu spät?