Eine interessante Anfrage erreichte uns über unsere Hinweisbox auf der Startseite. B. wollte – ziemlich besorgt über den Gesundheitszustand unseres Präsidenten – wissen: „Wird Barbara Rosenkranz Bundespräsidentin, wenn Heinz Fischer im Wahlkampf etwas passiert?“. Klingt absurd, wäre aber gar nichts Neues.

Es gibt Geschichten aus anderen Ländern, wo im Wahlkampf verstorbene Menschen anstelle von unpopuläreren KandidatInnen gewählt wurden. Im US-Bundesstaat Missouri starb der demokratische Gouverneur Mel Carnaham 2000 bei einem Flugzeugabsturz. Zu diesem Zeitpunkt stand er im Senats-Wahlkampf gegen den Republikaner John Ashcroft und es war bereits zu spät, seinen Namen von der Wahlkarte zu streichen.

Bevor über die blöden Amerikaner gelacht wird: Die Wahl geschah allerdings unter der inoffiziellen Ankündigung, dass Carnahams Frau im Falle eines Wahlsieges mit dem Amt betraut würde – was dann auch geschah. Technisch gesehen wurde mit 51% der Stimmen zwar ein Toter gewählt, realistisch betrachtet aber dessen Frau.

Trotz der schwierigen Situation, nie selbst ein Amt innegehabt zu haben (wohl aber als First Lady Missouris aktiv gewesen zu sein) und gerade den Ehemann und einen Sohn verloren zu haben, machte die ihren Job ordentlich. In der Wahl 2002 verlor sie nur um 22.000 Stimmen.

In der rumänischen Stadt Voinesti geschah 2008 etwas Ähnliches. Der jahrelang amtierende, sozialdemokratische Bürgermeister starb am Wahltag – die Behörden ließen die Wahl mangels gesetzlicher Vorgaben für eine solche Situation durchführen. 1051 Menschen wählten den Toten, obwohl die meisten Menschen in der kleinen Stadt von seinem Zustand gewusst haben dürften. Das waren 43 Stimmen mehr als seinn liberaler Gegner erhielt. Was in der Folge geschah, ist im Internet leider nicht dokumentiert.

Österreich ist vorbereitet

Kann nun aber Barbara Rosenkranz (51) Präsidentin werden, wenn Heinz Fischer (71) etwas zustößt?

Nein. Das Bundespräsidentenwahlgesetz sorgt vor: Die Wahl verschiebt sich, falls ein Kandidat oder eine Kandidatin stirbt. Sie darf dann frühestens sechs und höchstens zehn Wochen nach dem ursprünglichen Termin stattfinden.

Ein neuer Wahlvorschlag kann allerdings nur von derjenigen Person eingebracht werden, die auch für den der verstorbenen Person zuständig war. Dass die festgelegten StellvertreterInnen auch alle ums Leben kommen, ist unwahrscheinlich. Mindestens 6.000 Menschen müssen einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Reihenfolge der UnterzeichnerInnen legt auch die Reihenfolge der Zuständigkeit fest.

Für den neuen Vorschlag braucht es übrigens erneut 6.000 unterstützende Unterschriften. KandidatInnen dürfen bei den Wahlen prinzipiell bis zum dreißigsten Tag davor genannt werden. Für die diesjährige Abstimmung am 15. April ist also noch bis 17. März Zeit.

Allerdings

Allerdings könnte ein anderer FPÖ-Politiker die Rolle des Präsidenten übernehmen. In Österreich gibt es keinen Vizepräsidenten wie etwa in den USA. Sollte ein Präsident nach der Wahl sein Amt nicht mehr ausführen können, übernimmt bis zur Angelobung des Nachfolgers laut österreichischer Verfassung das Kollegium der drei NationalratspräsidentInnen dessen Aufgaben. Barbara Prammer (SPÖ), Fritz Neugebauer (ÖVP) und Martin Graf (FPÖ) haben aktuell diese Ämter inne.

In jüngster Vergangenheit wurde diese Regelung auch tatsächlich gebraucht: Als Thomas Klestil 2004 vor Heinz Fischers Amtsübernahme einem Herzinfarkt erlag, schlüpften Andreas Khol (ÖVP), Prammer und Thomas Prinzhorn (FPÖ) für drei Tage in dessen Rolle.

Foto: Manfred Werner, CC3.0-BY-SA

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