In Wr. Neustadt stehen derzeit 13 Menschen vor Gericht. Ihnen wird vorgeworfen einer kriminellen Organisation nach Paragraph 278a anzugehören. Der Strafantrag gegen zwei Mitarbeiter des Vereins gegen Tierfabriken wurde kommentiert im Internet veröffentlicht. Als Unibrennt-Aktivist bekomme ich bei dieser Lektüre ordentlich Bauchweh.
Im Dunstkreis krimineller Aktionen
In der Anklageschrift gegen Martin Balluch und Chris Moser werden deren legalen Aktionen die Straftaten unbekannter TäterInnen gegenübergestellt und durch den Vorwurf einer überlagerten kriminellen Organisation verbunden. Direkt strafrechtlich relevant scheint lediglich der auf einem umstrittenen linguistischen Gutachten basierende Vorwurf, Balluch habe mehrere Bekennerschreiben nach kriminellen Aktionen verfasst.
Der Großteil der Anklage beschäftigt sich jedoch mit völlig legalen Aktionen und Vorgangsweisen, die vielen Studierenden der unibrennt-Protestbewegung sehr bekannt vorkommen werden. Da ist die Rede von dem Versuch „erheblichen Einfluss auf Wirtschaft“ zu nehmen, von unternehmensähnlichen Strukturen, Demonstrationen als „taktisches Mittel zur Zermürbung“, der Verwendung von Pseudonymen im Internet, der Dokumentation oder Kommentierung von Aktionen und internationaler Vernetzung durch Symposien und Kongresse.
Kriminelle Organisation „unibrennt“?
Das Ziel der Besetzung war Einfluss auf Universität und auch Politik zu nehmen. Gleichzeitig kam es im Dunstkreis der Besetzungen immer wieder zu (realen oder angeblichen) strafrechtlich relevanten Aktionen: Sachbeschädigungen, Diebstahl, Einbruch. Viele der Vorwürfe aus der Anklageschrift gegen die beiden Tierrechtler können direkt auf unibrennt umgelegt werden.
Die Tierrechtsbewegung sei schon lange in Österreich aktiv heißt es dort. Die verschiedenen legalen Gruppen seien vernetzt und würden ihre Aktionen österreichweit koordinieren. Innerhalb der Gruppen gäbe es eine Arbeitsteilung, sowie eine hierarchische Organisation. Firmen hätten Forderungen erhalten und Demonstrationen und andere legale Aktionen (Besetzungen) seien als „Mittel der Zermürbung“ eingesetzt worden. Gleichzeitig werde versucht Sympathien der Öffentlichkeit zu gewinnen. Die Angeklagten hätten verschlüsselte Kommunikationsmittel benutzt und Vorkehrungen zur „Tarnung von Organisationstaten“ getroffen. Außerdem hätten sie sich international mit anderen Tierrechtsgruppen vernetzt, Informationsveranstaltungen, Schulungen, Symposien und Kongresse veranstaltet.
Die Protestbewegung unibrennt stand im Kontext früherer Studierendenproteste in der österreichischen Geschichte, sogar mit, wenn auch wenigen, personellen Überschneidungen. Sie war österreichweit eng vernetzt, mit einem hohen Grad der Arbeitsteilung innerhalb der verschiedenen Universitäten. Auch wenn immer versucht wurde eine Hierarchie zu vermeiden, kam es trotzdem zu unterschiedlich stark ausgeprägten hierarchischen Strukturen. Forderungen, Demonstrationen und Besetzungen wurden als Druckmittel eingesetzt, während gleichzeitig versucht wurde durch Medienarbeit die Sympathien der Öffentlichkeit zu gewinnen. Die verschiedenen Arbeitsgruppen kommunizierten über teils öffentlich und teils geschlossene Kanäle, es wurden Vorkehrungen getroffen um bestimmte Aktionen für eine bestimmte Zeit geheim zu halten. Einige AktivistInnen reisten durch Europa, um die Vernetzung mit Studierendenprotesten in anderen Ländern zu fördern und in Wien wurde ein großer internationaler Kongress veranstaltet.
Ich selbst habe mich ab dem dritten Tag der Besetzung in der Presse-AG engagiert. Viele der Dinge, die Balluch und Moser vorgeworfen werden haben ich und die vielen anderen Menschen dort auch getan. Ich habe neue AktivistInnen angeworben und eingeschult, Forderungen und Ultimaten per E-Mail verschickt, im Internet Pseudonyme verwendet, Zeitungsberichte archiviert, Aktionen dokumentiert und bin spätestens bei der Bologna Burns-Demonstration „polizeilich in Erscheinung getreten“. Sind das Hinweise, dass ich etwaige Straftaten, deren Ziele sich mit meinen deckten, auch gutgeheißen oder gar unterstützt hätte?
Eine Melange aus legal und illegal
Wenn von Tierrechtlern Straftaten begangen wurden, ist es Aufgabe der Behörden diese aufzudecken. Es ist nicht ihre Aufgabe völlig legale Aktionen und Vorgangsweisen, die alltägliche Werkzeuge einer jeden zivilgesellschaftlichen Bewegung sind, durch eine diffuse Vermischung mit Straftaten unbekannter TäterInnen zu kriminalisieren. In der Anklageschrift bleibt oft unklar, ob Vorwürfe und Beschreibungen legale oder kriminelle Aktionen betreffen. Klar wird dabei allerdings der Versuch, aus legalen Aktionen Indizien für die Beteiligung, oder auch nur die Befürwortung, von Straftaten zu konstruieren. Mit der Phantasie dieser Staatsanwaltschaft könnten beliebige Mitglieder jeder Protestbewegung auf der Anklagebank landen, wenn irgendwelche Menschen mit ähnlichen Anliegen zu den falschen Mitteln greifen.
Es hat bei unibrennt sicher weniger strafrechtlich relevante Vorfälle gegeben, die direkt mit den Anliegen der Protestbewegung verknüpft werden können. Wären es mehr gewesen, wäre ich nun vielleicht nicht nur Beobachter eines völlig aus dem Ruder gelaufenen §278a-Prozesses. Denn auch dann hätte ich mir mein Recht auf friedlichen Protest nicht nehmen lassen.
Fotos: #unibrennt, eigene Bearbeitung