Wie Peter Steinberger kürzlich berichtete, gibt sich UPC mit 1. Jänner über eine Veränderung der AGB mehr Rechte in Bezug auf unsere Daten. Einige Änderungen beinhalten aber ein Widerrufsrecht. „Fein“, dachte ich und nutzte vor zwei Wochen die Online-Kontaktform um die Punkte 19.6, 19.7 und 19.8 gemäß Peters Vorlage zu widerrufen. Jetzt flatterte ein Antwortschreiben rein. Während die AGB ohne mein Zutun einfach geändert werden können, muss es für den Widerruf ein unterschriebenes Schreiben sein – per Brief, Fax oder eingescannt als E-Mail. Ich erweiterte Peters Vorlage um sie in eine vollständige Briefvorlage umzuwandeln, die per FAX oder Brief eingesendet werden kann.
Update: Offensichtlich liegt ein Missverständnis vor. Es ist lediglich bedeutend, dass die Widerrufsmail von der bei der Anmeldung angegebenen E-Mail aus geschickt wird. Da mein Zugang ein WG-Anschluss ist, hatte ich anscheinend nicht die richtige Adresse verwendet und die E-Mail der Supportmitarbeiterin falsch verstanden. Mein Fehler! Die obenstehende Aufregung ist damit hinfällig, die Vorlage ist aber vielleicht manchem trotzdem von Nutzen.
Widerruf von Teilen der neuen UPC AGB
Das muss dann unterschrieben an die oben eingefügte ode eine der folgenden Adressen (andere Bundesländer als Wien bitte hier nachschlagen):
Fax: +43 (1) 960 60 960
E-Mail: [email protected]
Hier noch die betroffenenen Punkte der AGB (PDF-Linke):
19.6 Sie sind damit einverstanden, dass wir Ihre Stamm-, Verkehrs- und sonstige personenbezogenen Daten zum Zweck der Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen, zur Legung von bedarfsgerechten Angeboten an Sie, zur Erstellung von Bedarfsanalysen sowie zur Verbesserung unserer Produkte verwenden. Sie können diese Zustimmung jederzeit schriftlich, mittels Telefax oder E-Mail uns gegenüber widerrufen.
19.7 Sie sind damit einverstanden, dass wir Ihre Stammdaten zur Durchführung von Meinungsumfragen im Rahmen unserer Marktforschung verwenden und Sie telefonisch oder per E-Mail zur Teilnahme an unseren Meinungsumfragen einladen. Sie können diese Zustimmung jederzeit schriftlich, mittels Telefax oder E-Mail uns gegenüber widerrufen.
19.8 Sie sind damit einverstanden, dass wir Ihre Stammdaten und Ihr Geburtsdatum für Bonitätsauskünfte an gesetzlich dazu befugte Kreditschutzverbände, reditinstitute und Auskunfteien übermitteln. Sie können diese Zustimmung jederzeit schriftlich, mittels Telefax oder E-Mail uns gegenüber widerrufen.
4 Antworten auf „Widerrufsschreiben für AGB von UPC“
Für den Widerspruch ist Schriftlichkeit (= Unterschrift) nicht notwendig. UPC schreibt nämlich in den Punkten 19.6-19.8 ihrer AGB: „Sie können diese Zustimmung jederzeit schriftlich, mittels Telefax oder E-Mail uns gegenüber widerrufen.“
Eine e-mail mit eingescantem Brief samt Unterschrift ist „schriftlich“, eine e-mail ohne Scan + Unterschrift einfach nur eine e-mail. Beides ist laut UPC-AGB möglich. Wenn UPC nun Schriftlichkeit verlangt (und nichts anderes ist ein eingescanter Brief mit Unterschrift), so handeln sie vertragswidrig.
Übrigens: Als ich vor einigen Tagen meine Zustimmung widerrufen habe, hat eine e-mail noch ausgereicht; nach zwei oder drei Tagen bekam ich (ebenfalls per e-mail) eine entsprechende Bestätigung.
danke für deine aufklärung. ich hab da offensichtlich was falsch verstanden.
Ah, gut zu wissen, dass sich das Problem aufgelöst hat! 🙂
Übrigens: „Kündigungsmail“ ist hier ein bisschen irreführend, da damit unter Umständen eine Kündigung wegen der AGB-Änderung gemeint sein könnte (was du aber offenbar nicht meinst). Das ist zur Zeit wegen der AGB-Umstellung ja auch möglich. Diese beiden Dinge habern aber schon einige ziemlich verwirrt, wie ich bemerkt habe.
Kann man eigentlich ohne Kündigungsfrist künden? Dh. zum 31.12 obwohl man eine ein monatige Kündigungsfrist hat?