Einmal mehr taucht der Name des früheren Finanzministers Karl-Heinz Grasser im Zuge der Ermittlungen zur Privatisierung von rund 60.000 Bundeswohnungen, der sogenannten BUWOG-Affäre, auf. Bei einer Google-Suche nach „Karl-Heinz Grasser Unschuldsvermutung“ spuckt die Datenkrake 2.670 Ergebnisse aus.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Darf´s ein bisserl mehr sein?

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