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Psychisch Invaliden zu drohen schützt nicht vor Missbrauch

Die ÖVP wittert im Anstieg von Invaliditätspensionen den Missbrauch. Also droht sie den Bedürftigen – Ein Nachdenkhinweis von Tom Schaffer

In keinem anderen Land beantragen so viele Menschen eine Invaliditätspension wie in Österreich: Laut ÖVP laufen 30 Prozent aller Pensionen unter dem Titel „Berufsunfähigkeit“ – davon würden 40 Prozent mit psychischen Erkrankungen begründet (das macht 12% aller Pensionen). Da stellen sich mehrere Fragen: Gibt es hierzulande so viele SchmarotzerInnen? Sind die anderen Länder weniger um ihre BürgerInnen bemüht? Gibt es in Österreich spezifische kulturelle Probleme, dass jede achte Pension wegen psychischer Probleme verfrüht genommen werden darf? Das heißt: Diese Fragen würden sich stellen, denn in unserer politischen Landschaft wird nur die erste gestellt und ohne jede Grundlage, jedes Nachdenken und jede Diskussion auch gleich bejaht.

Die Gesellschaft lebt in „spätrömischer Dekadenz“, hört man oft. Dieser Bezug auf veraltete historische Ansichten zum Niedergang Roms meint, die Gesellschaft lebe faul und naiv über ihren Verhältnissen und stehe unmittelbar vor dem Kollaps. Kurz: Alles sei schlechter als früher und deshalb dem Untergang geweiht. Aus diesem konservativen Narrativ speist sich die libertäre Bewegung, die zum Beispiel im Sozialstaat nicht den Schutz unserer friedlichen Gesellschaft, sondern ihr Übel sieht, weil er die angeblich Faulen erhält und die angeblich Fleißigen zur Solidarität verpflichtet und runterzieht.

Diese Bewegung tritt in Österreich kaum offen und meist nicht einmal in konsequenter Form auf. Aber sie wirkt mit ihrer Deutungsmacht auch in dieses Land herein. Sie fällte gerade dort auf fruchtbaren Boden, wo der Sozialstaat (der angeblich den Faulen dient und die Fleißigen bestraft und begrenzt) ohnehin nicht besonders beliebt ist. Rechte und Konservative sehen in seinen LeistungsbezieherInnen die Bedrohung ihres Wohlstands. Diese Leistungen zu beantragen ist Bürger- manchmal sogar Menschenrecht und abgelehnt zu werden eine logische Möglichkeit. Für die Libertären und ihre geistig Kompatiblen ist ein abgelehnter Antrag aber gleichzusetzen mit versuchtem Missbrauch.

Die Drohung

Und so kommt es, dass für die ÖVP – die in Österreich ja zugleich das rechte FDP-Becken mitbedient – Karlheinz Kopf im Moment über die Invaliditätspensionen redet. „Ich will nicht von Missbrauch sprechen“, sagt der (und spricht damit natürlich über nichts anderes als den Missbrauch). Aber weil „sich diese Zahl in den letzten zehn Jahren massiv erhöht hat“, muss da ja was faul sein.

Kopf droht: „Die Frage ist, ob von solchen Leuten nicht der Führerschein, der Jagdschein oder der Waffenschein überprüft werden sollte“. Soll heißen: Wer künftig einen Antrag auf eine psychisch begründete Frühpension stellt, muss damit rechnen, Befugnisse in der Gesellschaft zu verlieren: zum Beispiel das Autofahren. Kopf will damit eine abschreckende Hürde setzen. Sein Geistesbruder Sebastian Kurz will gar einen „Aufschrei der Jungen“ fabrizieren. Natürlich ergibt das alles nur Sinn, wenn man über nichts anderes als Missbrauchsbekämpfung nachdenkt und spricht. Weil ich Kurz und Kopf nicht unterstellen will, dass sie Bedürftige schikanieren wollen, muss sich für sie dieses Phänomen also vor allem darüber erklären. Nur so ist das auch verständlich und logisch.

Blöd, dass es die Invaliditätspension für psychisch kranke Arbeitsunfähige aus einem Grund gibt: Weil es psychisch kranke Arbeitsunfähige gibt. Kopf blendet mit seinem Vorstoß völlig aus. Er sieht nur den Missbrauch und den will er erschweren.

Die Schikane

Aber während tatsächliche SchmarotzerInnen sich die neue Hürde ansehen und sie wie jede andere Regelung austricksen, ist sie für die tatsächlich Bedürftigen hart. Diese Menschen sind oft beschämt über ihre Schwäche, müssen sich diese erst eingestehen und sich zum Amtsweg durchringen. Sie müssen im Alltag gesellschaftliche Tabus überwinden und sehen sich mit Ignoranz, Ausgrenzung und Unwissenheit konfrontiert. Es gehört viel Kraft und Mut dazu, sich als Kranker all dem zu stellen und eigentlich sollte man alles tun, um diesen Menschen den Zugang zu Hilfe zu erleichtern. Kopf macht das Gegenteil, droht ihnen nun zusätzlich. Schon die Drohung hat ihre Wirkung. Gerade die, die das System nicht austricksen wollen, sondern ohnehin nur schweren Herzens ihre Ansprüche anmelden, informieren sich meist weniger und sind schneller von Drohungen und Hürden abgeschreckt.

Wer in Österreich schon einmal etwas von einer Behörde wollte, weiß man sich dort nicht wie ein Rechteinhaber sondern zum Bittsteller degradiert fühlt. Grausam und stur brechen unsere Bürkoratie und ihre Paragraphenkomplizen alle Regeln der Vernunft. Stellt euch vor, wenn ihr diese Schikane mit einer psychischen Krankheit bewältigen müsst – etwa einer Depression oder einem Burnout-Syndrom. Denkt euch noch politischen Druck auf die Beamten dazu, bei genau eurer Sozialleistung noch das Alzerl strenger zu sein – und die Drohung, die Herr Kopf den Staat sprechen lassen möchte: Dass ihr, wenn ihr Recht bekommt, künftig vielleicht nicht mehr so einfach einkaufen, eure Enkelkinder besuchen, zum Tratsch ins Kaffeehaus oder zur Behandlung beim Psychotherapeuten fahren könnt.

Ich schlage vor, wir stellen uns vorher – zur Sicherheit – einen Moment lang die Frage, ob der Anstieg der Anträge tatsächlich so viel mit dem Missbrauch zu tun hat. Könnte ja sein, dass einfach mehr Menschen den Antrag zu stellen wagen, weil man früher über psychische Probleme noch weniger reden konnte. Oder dass der erhöhte wirtschaftliche Druck mehr Leute über ihre psychischen Grenzen treibt. Oder dass irgendetwas anderes los ist. Nennt mich pedantisch, aber ich würde das gerne wissen, bevor ich Kranke mit neuen Schikanen belästige.

PS: Schon jetzt wird nur ein Drittel der Anträge auf Invaliditätspension wegen psychischer Erkrankung anerkannt. Die Kriterien dürften also bereits nicht allzu durchlässig sein.

Fotocredits: Susan NYC, CC2.0 BY-NC-SA

Von Tom Schaffer

ist Journalist, studiert Politikwissenschaft in Wien und ist der Gründer von zurPolitik.com, ballverliebt.eu und rebell.at.

21 Antworten auf „Psychisch Invaliden zu drohen schützt nicht vor Missbrauch“

Du schreibst hier gerade so, als obs für psychisch Kranke praktisch nur den Ausweg in die Invaliditätspension gibt. Es ist nicht weiter verwunderlich, dass jemand, der psychisch krank ist vielleicht keinen anderen Ausweg als die Pensionierung sieht. Aber das Ziel sollte schon eine Heilung (bzw. Verbesserung der Symptome) sein.
 
Es macht nicht nur wirtschaftlich Sinn, Menschen die psychisch krank sind nicht zu pensionieren. Ich bin zwar kein Psychiater, aber ich vermute mal, dass die Invaliditätspension nicht gerade ein große Hilfe bei der Bewältigung einer Depression ist.
 
Dass das jetzt nicht falsch aufgefasst wird: Natürlich sollte in „Aussichtslosen“ Fällen schon die Möglichkeit einer Invaliditätspension bestehen. Aber Menschen sollten nicht in die Pension abgeschoben werden – und bei psychischen Erkrankungen kann der Wille zur Pensionierung eben auch ein Symptom einer Krankheit sein, die man vielleicht heilen bzw. lindern kann.

Sinnvoll wäre es vllt, die Pension an eine Behandlung zu knüpfen und im Falle einer Heilung den Leuten die Chance geben, da wieder raus zu kommen (sofern sie dann noch eine Arbeit finden natürlich).

Tom, du kritisierst hier die ÖVP, weil sie pauschaliert und machst genau dasselbe. Genausowenig wie ALLE psychisch bedingten Frühpensionisten simulierende Schwindler sind, sind sie ALLE wirklich krank. Die Wahrheit wird wohl – wie so oft – in der Mitte liegen und der Verdacht, dass da ein Schlupfloch ausgenutzt wird, ist bei diesen gewaltigen Zahlen mit stark steigender Tendenz wohl nicht von der Hand zu weisen.
Und seien wir ehrlich. Wer kennt in seinem Berufsumfeld niemanden, der sich seine Frühpension „krankheitsbedingt“ erschlichen hat? 😉

Vielleicht ist es aber so, dass eine Invalidenpension sehr grosse Anreize bietet, dass man es halt mal probieren kann. Kostet ja nichts.
Wenn nun aber gedroht wird, dass das weiterreichende Konsequenzen hätte als einfach einen negativen Bescheid, überlegt man vielleicht zwei mal eine IV zu beantragen.
Und Fälle wie dieser (http://www.vol.at/1150-euro-rente-fuer-cains-peiniger/news-20110114-06021397), wo ein Kindsmörder mit 26 eine IV bezieht in der Höhe von 1150 Euro, nähren natürlich Vorurteile.
Wenn man in der Schweiz (http://www.vimentis.ch/d/publikation/116/IV-Missbrauch.html) von 300-400 Mio. Franken an unberechtigt ausbezahlten Renten ausgeht, kann man gerne eine zumindest ähnliche Höhe in Österreich annehmen.
Dass ein besseres Betrugsmanagement auch zu weniger Vorurteilen führen würde, kannst du kaum bestreiten.
Eine Pflicht zur Rehabilitation (oder der Versuch zumindest) gibt es übrigens laut help.gv: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/128/Seite.1280200.html#Inval
Was evtl. fehlt in Österreich ist eine Regelung wie in der Schweiz, dass man zu 20%, 50% oder 60% arbeitsfähig ist, somit nicht vollständig invalid. In Österreich ist man arbeitsunfähig oder nicht.
Deine Bestandsaufnahme der liberalen Bewegung ist natürlich extrem selektiv und gibt in keinster Weise die Einstellung vieler Liberaler wider. Aber da redet man gegen eine Wand.

Libertär ist nicht dasselbe wie liberal.

Nochmal, weil auch du übersiehst worums mir geht. Es geht mir nicht darum Missbrauch zu verteidigen oder zu erleichtern, sondern zu zeigen, dass gewisse Maßnahmen dagegen für die Betroffenen eine Katastrophe sind.

Ich weiss, dass libertär nicht liberal ist. Aber du verweist auf die Aussage von Westerwelle der FDP, welche liberal ist und im Sozialstaat bestimmt kein Übel sieht.
Dann wirfst du  rechts-konservativ und libertär zusammen, wobei ich keinen Zusammenhang hier sehe. Zuvor beziehst du dich auf eine Aussage Kopfs und suggerierst, dass die ÖVP libertär wäre, in Wahrheit ist sie christlich-sozial (aus dem Parteiprogramm der ÖVP: „Wir schöpfen unseren sozialen Auftrag aus unserer Vorstellung von sozialer Gerechtigkeit in einer Gesellschaft, die soziale Lasten und Risken gemeinsam trägt.“).
Wo du eine Verteufelung des Sozialstaats bei FDP oder ÖVP siehst wäre mir schleierhaft. Ebenso ist die Aussage „Alles sei schlechter als früher und deshalb dem Untergang geweiht.“ nicht konservativ in einem politischen Sinne. 

Und welche Massnahmen sind denn ein Problem bzw. gar eine Katastrophe? Eine Überprüfung der Anspruchsberechtigung kaum. Denn eine Überprüfung ist essentiell für jede Sozialleistung.

Und wenn es einen Psychotest zur Erlangung eines Führerscheins oder Waffenscheins braucht (Feststellung der psychischen Stabilität heisst dies), dann musst du mir mal erklären, wieso nicht auch die Fahrtüchtigkeit überprüft werden soll, wenn ein psychisches Leiden amtlich festgestellt wird? Ein psychisch Kranker mehr im Verkehr ist auch schon wurscht könnte man natürlich argumentieren, aber Sarkasmus ist eher nicht angebracht.

Die IP-Bezieher sind imho auch nicht überproportional stark angestiegen (http://www.bmask.gv.at/cms/site/attachments/4/5/5/CH0107/CMS1232705650368/14_invaliditaetspensionen_getrennt.pdf).
Auffallend ist nur die Verschiebung der Anerkennungsgründe oder die hohe IP-Rate der 57-59-Jährigen. Wieso ist der Anteil der z.B. 62-jährigen so gering?

PS: Das Autofahren wollen höchstens die Grünen allen verbieten.

Du musst Texte so lesen, dass das Gegenüber bei dir überhaupt eine Chance hat, dir seine Meinung zu vermitteln. Meine Rede von der Wirkung der libertären Bewegung in den politischen Mainstream hinein ist keineswegs eine Unterstellung oder unterschwellige Gleichsetzung, sondern eine Einordnung in eine Entwicklung. Und egal wie sich manche Parteien auch nennen, wenn sie meiner Ansicht nach gewisse Argumentationsmuster erkennen lassen, dann sag ich das so. Wenn du das sachlich anders siehst, dann erklär das doch einfach, aber sich nur auf die Labels zurückzuziehen, die diese Parteien sich selbst geben, ist mir zu wenig.

„Und welche Massnahmen sind denn ein Problem bzw. gar eine Katastrophe? Eine Überprüfung der Anspruchsberechtigung kaum. Denn eine Überprüfung ist essentiell für jede Sozialleistung.“

Das sehe ich anders. Die Schwelle zu einer Sozialleistung muss niedrig sein, weil die Leute die sie tatsächlich brauchen eben nicht abgeschreckt oder gar bestraft werden sollen, nur weil die Leute in den letzten Jahren eine populistische Missbrauchsparanoia entwickelt haben. Gerade in einem gesellschaftlichen Tabubereich muss man imo behutsam Politik machen, nicht mit dem Vorschlaghammer.

Ob jemand fahrtauglich ist oder eine Waffe besitzen dürfen soll, muss man nicht speziell an eine IV-Persion knüpfen, weil diese Frage in meinen Augen ohnehin immer zu stellen ist. Für den Waffenschein werd grade ich jetzt nicht groß Partei ergreifen, aber das Autofahren ist halt in unserer Gesellschaft eine Grundnotwendigkeit und er ist eine ziemlich große Drohung, einem Menschen das wegzunehmen. 

Die IP-Bezieher sind imho auch nicht überproportional stark angestiegen

Was das Theater ja noch entbehrlicher macht. Aber was ich ziemlich brutal an diesen Statistiken finde ist, dass Leute in Invaliditätspension anscheinend eine brutal kürzere Lebenserwartung haben (3-4 Jahre weniger) und offensichtlich drastisch weniger Pension beziehen. IMO muss man sich angesichts dieser Zahlen eher fragen, ob ein psychisch gesunder Mensch überhaupt den Gedanken haben könnte, diese Pensionsform zu missbrauchen.

Dann bring doch den Nachweis, wo ein ÖVPler oder FDPler gesagt hat, dass er im Sozialstaat das Übel unserer Gesellschaft sieht. Einfach Behauptungen aufstellen ist ein bisschen billig.
Damit kommt man vielleicht im Standard-Forum an aber doch nicht in einer wirklichen Diskussion.

„Wer in Österreich schon einmal etwas von einer Behörde wollte, weiß man sich dort nicht wie ein Rechteinhaber sondern zum Bittsteller degradiert fühlt.“ 
Ich habe nicht nur schlechte sondern auch ausgesprochen gute Erfahrungen mit österreichischen Behörden gemacht und kenne auch Behörden in anderen Ländern und Österreich schneidet in meinem persönlichen Vergleich nicht am schlechtesten ab.

Ich kenne persönlich Leute die sich damit brüsten, eine Invaliditätspension zu beziehen und den Amtsarzt ausgetrickst zu haben. Ich kenne auch den anderen Fall wo eine IP bezogen wurde zu Recht, bekam aber nie das Gefühl, dass sich diese Personen als Bittsteller fühlten.

Wie soll denn dann eine IP zugesprochen werden, wenn nicht mit vorheriger Prüfung? Soll sie einfach jeder bekommen, der einer Facebookgruppe beitreten kann?
Die Leute werden wohl kaum durch den Gang zu einer Behörde abgeschreckt. Du selbst stellst schliesslich in deinem Artikel fest, dass mehr Menschen den Gang zur Behörde wagen. Klar gibt es auch dann mehr negative Bescheide.
Und die Zahlen der IP-Bezieher ist schneller gestiegen als die der Einkommensbezieher, da mehr Leiden anerkannt wurden und mehr zugesprochen wurde und die Gruppe der Anspruchsberechtigten erweitert wurde. Aber das ist nicht überproportional sondern einfach erklärbar. Trotzdem gibt es Missbrauch, genauso wie in anderen Ländern wo dieser zahlreich aufgedeckt wurde und auch ungefähr beziffert werden kann (siehe Schweiz).

Im Autofahren eine Grundnotwendigkeit zu sehen ist zwar nett von dir, aber nicht haltbar, da nicht jeder einen Führerschein bekommen kann. Und ich kann an dieser Stelle nur meine Frage wiederholen, wieso man zur Erlangung des Führerscheins psychisch gesund sein muss, aber danach, wenn man den Führerschein mal hat, nicht mehr? Und die Frage der Fahrtauglichkeit wird ja nicht an die IP geknüpft, sondern an die psychische Gesundheit. Wenn nun eine IP auf Grund eines psychischen Leidens festgestellt wird, dann ist ein Ereignis eingetreten, dass auch eine Überprüfung bei anderen Tätigkeiten, wo psychische Gesundheit Vorraussetzung ist, notwendig wird. Und das Recht ein Auto zu lenken kann auch wieder aberkannt werden. Oder möchtest du mit einem Alkoholkranken mitfahren?

Dass IP-Bezieher weniger Pension beziehen ist wohl klar, da sie schlichtweg weniger einzahlen in eine Pensionskasse. Eine geringere Lebenserwartung bei kranken Menschen gegenüber gesunden Menschen ist auch zu erwarten. So what?

„IMO muss man sich angesichts dieser Zahlen eher fragen, ob ein psychisch gesunder Mensch überhaupt den Gedanken haben könnte, diese Pensionsform zu missbrauchen.“

Erstens ist die Zahl der Missbräuchler wahrscheinlich zu gering, als dass die durchschnittliche Lebenserwartung in der Statistik beeinflusst wird, zweitens wer sagt, dass Missbräuchler auf Grund anderer Umstände nicht auch eine geringere Lebenserwartung haben, z.B. weil sie überproportional viel rauchen?
Deine Überlegung allerdings, dass man eine geringere Lebenserwartung hat, weil man eine IP bezieht, spricht wohl für sich selbst.

Erstens ist die Zahl der Missbräuchler wahrscheinlich zu gering, als dass die durchschnittliche Lebenserwartung in der Statistik beeinflusst wird

Es ist also auch deiner Meinung nach komplett lächerlich sich hinzustellen und einen Massenmissbrauch zu suggerieren, wie Kopf das tut.

Ich habe nicht nur schlechte sondern auch ausgesprochen gute Erfahrungen mit österreichischen Behörden gemacht und kenne auch Behörden in anderen Ländern und Österreich schneidet in meinem persönlichen Vergleich nicht am schlechtesten ab.

Gut für dich und legitime Einspruch.. In meinem Bekanntenkreis sieht der Schnitt aber nicht so toll aus. Das wird sich klarerweise auch von Amt zu Amt und Leistung zu Leistung unterscheiden. 

Deine Überlegung allerdings, dass man eine geringere Lebenserwartung hat, weil man eine IP bezieht, spricht wohl für sich selbst.

Das war nicht gut von mir formuliert, aber wieder zeigst du halt, dass du die Argumente nicht verstehen, sondern einfach nur abblocken willst, sonst hättest du auch diesen Gedankengang richtig nachvollziehen können. Natürlich verkürzt man sein Leben nicht mit dem Antrag auf IP um 4 Jahre. Seinen Anspruch auf eine höhere Pension aber hingegen schon. Insofern muss man sich fragen, ob Menschen die mit – sagen wir 50 – eine IP beantragen, weil sie lieber den Rest ihres Lebens mit einer Mindestpension verbringen als weiter aktiv zu sein und hinterher mehr zu bekommen, wirklich psychisch gesund sein können.

Wer wirklich eine intelligente Maßnahme gegen Missbrauch setzen will, könnte zum Beispiel eine verpflichtende Psychotherapie auf Krankenkasse fordern. Den Kranken würde es helfen, die Aussicht auf den Aufwand jemanden der an Missbrauch denkt aber wohl abschrecken.

ich kann an dieser Stelle nur meine Frage wiederholen, wieso man zur Erlangung des Führerscheins psychisch gesund sein muss, aber danach, wenn man den Führerschein mal hat, nicht mehr?

Das hab ich ja sogar schon beantwortet indem ich sage, dass die Fahrtauglichkeit eben ohnehin gegeben sein muss. Wer eine psychische Krankheit diagnostiziert bekommt, muss sich ohnehin bereits damit auseinandersetzen und nicht beim Pensionsantrag wieder geprüft werden.

Und die Frage der Fahrtauglichkeit wird ja nicht an die IP geknüpft, sondern an die psychische Gesundheit. 

Das stimmt halt nicht, wenn Kopf fordert, dass Antragssteller überprüft werden sollen.

Dann bring doch den Nachweis, wo ein ÖVPler oder FDPler gesagt hat, dass er im Sozialstaat das Übel unserer Gesellschaft sieht. Einfach Behauptungen aufstellen ist ein bisschen billig.

Ich schrieb: „Diese Bewegung tritt in Österreich kaum offen und meist nicht einmal in konsequenter Form auf. Aber sie wirkt mit ihrer Deutungsmacht auch in dieses Land herein.“ Und mein Beleg dafür ist die Übernahme oder Kompatibilität gewisser Phrasen und Argumentationsmuster. Was ist daran zu schwer für dich zu verstehen? Ich hab nicht geschrieben „Kopf und Westerwelle sind libertäre Sozialstaatshasser“ oder „Die FDP und ÖVP sind durch und durch libertär“. Ich will mich jetzt aber auch nicht weiter an diesem Label herumstreiten.

„Es ist also auch deiner Meinung nach komplett lächerlich sich hinzustellen und einen Massenmissbrauch zu suggerieren, wie Kopf das tut.“
Massenmissbrauch ist übertrieben, aber man kann einen Missbrauch nicht anhand der Lebenserwartung feststellen. Das ist ein völlig untaugliches Mittel und statistisch nicht korrekt. Deswegen zu sagen, es gibt keinen Missbrauch ist schlichtweg blauäugig.
Und man darf die Frage stellen was falsch läuft wenn im vergleichbaren Nachbarland Schweiz viel weniger Anträge gestellt werden, obwohl die Schweizer mehr arbeiten und später in Pension gehen. Und selbst dort gibt es Missbrauch in der Höhe von etwa 300-400 Mio CHF. Das ist viel.
Missbrauch als akzeptabel zu betrachten um den wirklich Bedürftigen zu helfen ist so wie wenn man sagt, Hilfsgelder für Afrika gehen zwar Grossteils durch die Hände von Despoten die diese für Waffen verwenden, aber ein Teil kommt ja an, deshalb darf man da keine restriktiven Kontrollen einführen, sonst bekommen die wirklich Bedürftigen nichts mehr. Ehrlich so kommt mir deine Kritik vor. Und ja ich finde Sozialbetrug inakzeptabel und als Hilfslieferungen getarnte Waffenlieferungen ohnehin ;).
„Seinen Anspruch auf eine höhere Pension aber hingegen schon.“ Ich denke nicht, dass jemand der sich in Sozialbetrug versucht an seine Pension denkt, wenn er eine IP beantragt. Mit dem gleichen Argument dürfte es auch keine Schwarzarbeit geben.
Zudem ist die Pensionshöhe nicht wirklich viel niedriger, wenn du die längere Bezugszeit einberechnest. Im obig verlinkten PDF siehst du die Unterschiede: Beispiel Eisenbahner: IP 1133€ im Schnitt, Alterspension 1393€ im Schnitt. 260 Euro Differenz. Im Alter kommt dann eine geringe Alterspension noch dazu. Es gibt Menschen die sehen das als attraktiv – glaub mir.
„… die Fahrtauglichkeit eben ohnehin gegeben sein muss. Wer eine psychische Krankheit diagnostiziert bekommt, muss sich ohnehin bereits damit auseinandersetzen und nicht beim Pensionsantrag wieder geprüft werden.“
Die Fahrtauglichkeit muss zwar gegeben sein, aber wer spricht sie ihm ab? Und den zweiten Satz hab ich jetzt nicht verstanden. Mit was auseinandersetzen? Der Krankheit oder der Fahrtauglichkeit?
Zu deinen Labels: Wegen Kompatibilität gewisser Phrasen und Argumentationsmuster kann man wenn man möchte auch die SPÖ in die Nähe des Nationalsozialismus oder Kommunismus bringen. Das ist kein Beleg für irgendwas.Das funktioniert mit jeder Partei.

Missbrauch als akzeptabel zu betrachten um den wirklich Bedürftigen zu helfen

Das ist nicht meine Position. Aber man muss Missbrauch bekämpfen, ohne die Leistung den wirklich Bedürftigen auszureden. Da muss man sensibel und transparent vorgehen und nicht im Namen der Missbrauchsbekämpfung für tolle Schlagzeilen sorgen. Die Angst davor, den Führerschein zu verlieren, kann für Menschen ein gewichiger Grund sein, nicht den Antrag zu stellen oder überhaupt erst in Behandlung zu gehen. Und das ist die angesprochene Katastrophe, von der ich rede.

Zu deinen Labels: Wegen Kompatibilität gewisser Phrasen und Argumentationsmuster kann man wenn man möchte auch die SPÖ in die Nähe des Nationalsozialismus oder Kommunismus bringen. Das ist kein Beleg für irgendwas.

Du siehst also keinen Grund dafür, einen sozialistischen Einfluss auf die SPÖ zu erkennen? Ist allein angesichts des historischen Werdens der Partei schon eher absurd, meinst du nicht?

Das Problem ist da eher die Keulenfunktion die Kommunismus und Nationalsozialismus haben – wenn man diese Labels einbringt sollte man wirklich einen verdammt guten Grund für einen Vergleich haben, sonst übersteigt die Wirkung die Realität. Die zu leichtfertige Anwendung von Keulen ist ohnehin ein schweres Problem, weil oft aus oberflächlichen Parallelen schon Diskreditierung erzeugt und abgeleitet wird, ohne sie noch in ihrer Qualität, Absicht und Wirkung zu hinterfragen.

Eine ähnliche Wirkungsmacht kann man dem Begriff libertär ja nicht zusprechen. Und das mitteleuropäisch-liberal/konservative Lager hat eben durchaus Anknüpfungspunkte dazu. Zumindest war das für mich nicht der Versuch, die Haltung zu diskreditieren, sondern sie eben einzuordnen. Freilich war das jetzt nicht das primäre Thema des Textes. An irgendeiner Stelle muss man in solchen Fällen den Gedankengang auch mal abkürzen. Wenn du der Meinung bist, FDP und ÖVP haben mit libertärem Gedankengut wirklich nichts zu tun, dann einigen wir uns eben auf die unterschiedliche Sichtweise. 😉

Von mir aus eine unterschiedliche Sichtweise. Vielleicht einigen wir uns auf die da: http://asjda.blogsport.de/ – Libertäre Sozialist_innen 😉
Ich wollte nur sagen, dass deine Argumentation wieso jemand als libertär (in welcher Ausprägung auch immer) bezeichnet werden kann, auf jede Partei und jede Strömung angewandt werden kann und somit nicht als Beleg dienen kann.
„Das ist nicht meine Position. Aber man muss Missbrauch bekämpfen, ohne die Leistung den wirklich Bedürftigen auszureden.“
Das ist auch meine Position. Wie man Missbrauch effektiver bekämpfen kann, da gibt es unterschiedliche Ansätze. Den Führerschein psychisch instabilen Personen wegzunehmen? Kann man diskutieren. Wäre es eine Katastrophe? Wohl kaum. Dann muss halt ein Aixam her, falls das Auto unverzichtbar ist.
Deine Aufgeregtheit ist imho übertrieben. Und in dem Artikel vermischt du sehr vieles. Es wäre vielleicht gut, wenn du dran bleibst am Thema und recherchierst wie viele Missbrauchsfälle jedes Jahr aufgedeckt werden und was bisher in Österreich gegen Sozialmissbrauch unternommen wird. Und zwar ganz unaufgeregt und sachlich. Und ob die Kriterien für IP-Bezug tatsächlich so streng sind im internationalen Vergleich.
„Wer wirklich eine intelligente Maßnahme gegen Missbrauch setzen will, könnte zum Beispiel eine verpflichtende Psychotherapie auf Krankenkasse fordern“ Das wird doch schon getan (siehe https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/128/Seite.1280400.html). 
 

Mit „auf Krankenschein“ meine ich: zur Gänze. Sonst ist eine Verpflichtung nicht durchführbar. In Österreich wird das afaik nicht gemacht. Die Zuschüsse zur Psychotherapie betragen (selbst wenn man sie bekommt) eher nur einen Bruchteil der Kosten – und selbst der wurde anscheinend seit 1992 nicht mehr inflationsangepasst
http://www.wecarelife.at/gesundheit-medizin/kassenzuschuss/psychotherapie-was-zahlt-die-kasse/
http://www.psychotherapie.at/sites/default/files/files/Stellungnahme-zum-%20inflationsbedingten-Wertverlust-des%20Kostenzuschusses-zur%20Psychotherapie-seit%201992.pdf

Ich seh nicht, dass das passiert was du darunter verstehst. In deinem Link wird auch nur erklärt, dass es Anspruch auf Rehabilitation gibt, nicht dass das in irgendeiner Form mit der Übernahme der kompletten Gesundheitskosten einhergeht – schon gar nicht durch die Pensionskassa selbst. Eine Psychotherapie ist ein Krankheitsthema und keines des Pensionsanspruch.

Dann nimm halt hier die detailliertere Version: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/128/Seite.1280200.html
 
Anspruch auf Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation haben versicherte Personen, wenn sie …“
Das heisst natürlich, dass die Kosten übernommen werden. Weil sonst brauch ich keinen Anspruch und könnt alles selber zahlen.
Und nein, die Zuständigkeit für die Bezahlung dieser Rehabilitation liegt eben nicht bei der normalen Krankenkasse im Falle einer IP. Er ist schliesslich ein Pensionswerber -> ergo Pensionskasse.

Und wer eine Psychotherapie in Anspruch nimmt ist nicht gleich invalid. Also vermisch hier bitte keine Themen.

„die Zuständigkeit für die Bezahlung dieser Rehabilitation liegt eben nicht bei der normalen Krankenkasse im Falle einer IP. Er ist schliesslich ein Pensionswerber -> ergo Pensionskasse.“ 

gut möglich, dass es derartigen schwachsinn bei österreichs versicherungswirrwesen so gibt. aber auch dann ist ein „Anspruch auf eine Maßnahme der beruflichen Rehabilitation“ noch nicht dasselbe wie die garantie für die kostenübernahme bei einer psychotherapie.  es steht jetzt noch nichtmal was von einer krankheitsrehabilitation da, sondern von beruflichen maßnahmen, wenn man das genau liest. damit könnte zum beispiel auch schlicht ein platz in irgendeiner AMS-Maßnahme gemeint sein, nachdem man sich selbst aus der invalidität geholt hat.

der ganze absatz sagt im prinzip: Wenn du krankheitsbedingt in eine frühpension gehst, dann hast du das recht diese wieder zu verlassen und dabei unterstützung zu erhalten.

„Und wer eine Psychotherapie in Anspruch nimmt ist nicht gleich invalid.“ – hat ja auch keiner gesagt, aber die ganz genauen informationen und regelungen hab ich auf die schnelle ebensowenig gefunden wie du.

Versicherungswirrwarr sehe ich keinen. Bei Krankheit in Folge von Unfall zahlt schließlich auch die KK nichts, sondern das zahlt die Unfallversicherung. Die Pensionskasse ist quasi deine staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung.

Das ist übrigens nichts österreichspezifisches.

Und AMS – ja wieso denn nicht. Wenn man ein Bein verliert ist man zwar teilweise invalid aber nicht arbeitsunfähig. Falls man seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben kann, dann vielleicht einen anderen.

Und die Pensionskasse zahlt natürlich das. Anspruch haben heißt schon genau das. Im Amtsdeutsch steht da natürlich nicht „Mia zoin des scho.“ Und natürlich muss man sich selbst da rausholen. Es besteht schliesslich eine Mitwirkungspflicht. Für den genauen Gesetzestext musst im RIS vom BKA schauen.

Kein Wirrwarr? Wir hatten beide recht, so wirr ist der Scheiss. 😉

§ 307a. (1) Der Pensionsversicherungsträger kann die Durchführung von medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation – mit Ausnahme der Fälle der §§ 253e und 270a – einem Krankenversicherungsträger übertragen. Er hat dem Krankenversicherungsträger die ausgewiesenen tatsächlichen Kosten zu ersetzen.

(2) Der Pensionsversicherungsträger kann die Durchführung von medizinischen bzw. beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation dem Arbeitsmarktservice übertragen. Er hat dem Arbeitsmarktservice die ausgewiesenen tatsächlichen Kosten soweit zu ersetzen, als sie über das hinausgehen, was dieses an Leistungen gewährt hätte, wäre ein Begehren auf derartige Maßnahmen gestellt worden.

Übrigens gibts eben KEINEN pauschalen Anspruch auf solche Maßnahmen:
Maßnahmen nach Abs. 1 sind nur solche, durch die mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Dauer Invalidität im Sinne des § 255 beseitigt oder vermieden werden kann und die geeignet sind, mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt auf Dauer sicherzustellen.

D.h. Wenn psychische Erkrankungen nicht die Aussicht gibt, dass eine weitgehende Genesung UND eine gleichwertige Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt möglich ist, dann gibts auch keinen Anspruch auf die Rehabilitation.

All das ist jedenfalls selbst unter günstigster Interpretation weit von dem entfernt, was ich vorgeschlagen habe: Wenn man eine psychische Invalidität erleidet, dann soll man verpflichtend und unter voller Kostenrückerstattung in eine entsprechende Therapie gehen (wie die Verpflichtung aussehen könnte, muss ich an fachkundigere Leute aus dem Psychologiebereich weiterleiten.). Das hilft den Invaliden bei ihren restlichen 25 Lebensjahren und den Missbrauchsfällen gehts auf den Zeiger und wirkt abschreckend.

Wirr? Klar ist das ganze Sozialversicherungsgesetz kompliziert und lang, aber das ist auch die StVO.
Also zunächst einmal erhält man eine Pension nur wenn man auch eingezahlt hat, also man gearbeitet hat. Die Pensionskasse und die Gesellschaft haben ein Interesse daran, Personen möglichst lange im Arbeitsleben zu halten. Darum ist der Grundsatz Rehabilitation vor Pension klar nachzuvollziehen. Rehabilitation heisst in diesem Fall auch nicht vollständige Heilung sondern nur Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess, was logischerweise eine möglichst weitgehende Heilung vorraussetzt oder eben eine Umschulung.
Ansonsten ist dieser Gesetzestext ja geradzu löblich. Denn die Pensionskasse zahlt und ausführende Institution ist jene mit der grössten Kompetenz im jeweiligen Fachgebiet (Heilung: Krankenkasse, Umschulung: AMS). Dadurch werden doppelte Strukturen vermieden.
Und im Text steht ja, dass der Pensionsversicherungsträger die Kosten zu ersetzen hat. Dieser wiederum finanziert sich über die eingezahlten Prämien (bei stationären Aufenthalten wird wahrscheinlich ein Taggeld verrechnet, wenn der Versicherungsnehmer dies auch leisten kann, wie bei jedem Krankenhausaufenthalt irgendwo zw. 5 und 20 Euro liegt dies glaube ich).
Gibt es keine Aussicht auf Rehabilitation dann wird die Pension zugesprochen. Jedoch besteht bei der Rehabilitation eine Mitwirkungspflicht (da haben wir schon deinen Zeiger).
Benötigt der Invalide weiterhin Pflege so gibt es Pflegegeld, bei psychischen Erkrankungen reicht dies von Pflegestufe 1-3.
Also so schlecht wie du den Sozialstaat in Österreich redest ist er nicht, ganz im Gegenteil wie ich finde. Es gibt die sozialrechtlichen Absicherung in mannigfaltiger Ausführung aus

Einkommen,
AMS-Leistungen (Arbeitslosengeld, Notstandsbeihilfe, Pensionsvorschuss, Weiterbildungsgeld, Altersteilzeit),
Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbunfähigkeitspensionspension,
Geldleistungen aus der Krankenversicherung,
Waisenpension,
Pflegegeld,
Mindestsicherung,
Sachleistungen,
Sozialhilfe (=Bundesländersache),
Leistungen von Rehabilitationseinrichtungen (Pro Mente, Caritas, PSZ GmbH, Hilfswerk, Gemeinden, gemeinnützige Vereine bieten Taschengeld, Fahrtkostenzuschüsse),
erhöhte Familienbeihilfe, 
Rezeptgebührbefreiuungen,
…. (Liste nicht vollständig).

Die Kosten der Rehabilitation werden selbstverständlich vom Versicherungsträger getragen. Und deine Massnahme geht vielleicht auch den Invaliden selbst auf den Zeiger. Und Menschen mit einer Behinderung aufgrund einer psychischen Erkrankung kommen im Durchschnitt mit
dem notwendigen Aufwand des täglichen Lebens gut zurecht. Das wäre dann mehr eine Subvention von Psychologen.
Deine Kritik geht echt ins Leere.

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