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Stuttgart21 und Widerstandsrecht

In Deutschland wird von manchen Kommentatoren nun die Rechtmäßigkeit des S21-Bahnhofs betont und die des Protests bezweifelt – Ein „Das ist sinnlos“ von Tom Schaffer

Es waren vor einigen Wochen spannende Tage für Menschen von außerhalb Stuttgarts, die per Livestream auf Baden-Württembergs Hauptstadt blickten. Dort fand das klassische grüne Szenario statt. Zehntausende Menschen stellten sich gegen ein geplantes Großprojekt. Menschen blockierten Baumaschinen. Es ging um die Wahl zwischen Bäumen und historischen Bauten und einem modernen Bahnhof, dessen Kosten bereits aus den Fugen geraten waren. Als dann auch noch die Polizei mit unfassbarer Härte gegen friedliche Demonstranten voller SchülerInnen, junger Familien und alter Menschen vorging, war der Super-GAU für die Pro-„S21“-Seite perfekt. So kann man mit BürgerInnen nicht umgehen. Nun gingen noch viel mehr Menschen auf die Straße.

All das emotionalisierte den auf die Spitze getriebenen Konflikt um ein Projekt, das schon seit vielen Jahren höchst umstritten ist. Es scheint kaum abzusehen, wie man auf einer solchen Basis ein riesiges Bauwerk mitten in eine Stadt platzieren kann, im Wissen, dass es mit einer solchen Bedeutung und Ablehnung verbunden ist. Über das was vor diesen Ereignissen war, sollte man aber auch sprechen. Denn es geht im Wesentlich nicht um ein paar Bäume, sondern immer brandaktuelle Fragen rund um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

Das Projekt ist rechtstaatlich schon ok und auch demokratisch einwandfrei, meint etwa der Tagesspiegel-Autor Robert Leicht.

„Und nun praktisch und sozusagen zeitgeschichtlich gewendet: Das Stuttgarter Bahnhofsprojekt ist ja nicht „nur“ rechtsstaatlich korrekt gestaltet, sondern auch genauso korrekt in demokratisch gewählten Vertretungskörperschaften von Bund, Land und Stadt beschlossen worden. Die Legitimationskette ist also ebenso demokratisch wie rechtsstaatlich vollständig geschlossen.“

Der dazu passende Artikel heißt „Es gibt kein Widerstandsrecht gegen Bahnhöfe„. Und sowohl Zitat als auch Titel muss man noch einmal kurz diskutieren.

Ich war schon versucht zu schreiben, es gäbe überhaupt kein formales Widerstandsrecht, soweit mir bekannt. Ziviler Ungehorsam basiert ja gerade auf politischer Bewegung gegen rechtliche Rahmenbedingungen und ist dann erfolgreich, wenn die Bewegung und ihre Ziele eine demokratische Mehrheit hinter sich vereinen kann. Aber das deutsche Grundgesetz (ich glaube im Gegensatz zum österreichischen Recht) kennt tatsächlich ein Widerstandsrecht. Sein Artikel 20 besagt zusammengefasst: Deutschland ist eine Demokratie. Das Recht geht von Volk aus, das sich in Wahlen und Abstimmungen darüber äußert. Wer diese Ordnung bedroht, dem darf Widerstand geleistet werden, falls andere Mittel nicht möglich sind.

Der Bahnhof von „Stuttgart 21“ ist nun tatsächlich ein Projekt, das von gewählten VolksvertreterInnen beschlossen und anderen Institutionen genehmigt wurde. Insofern könnte man meinen, dass wer die CDU wählt, auch selbst schuld ist, wenn er sie bekommt (wobei die Grünen auf Stuttgarter Stadtebene als Resultat ihrer Unterstützung für den Protest 2009 zur stärksten Partei gewählt wurden, aber halt nicht in Regierungsehren kamen). Dahinter verbirgt sich natürlich eine Wahrheit – allerdings auch ein wesentliches Problem der Parteiendemokratie. Eine Partei bewirbt immer eine ganze Reihe an Grundwerten und speziellen Maßnahmen. Man kann nicht einzelne aussuchen, die man bei allgemeinen Wahlen bestätigt, sondern immer nur das Gesamtpaket. Wer nun seine politischen Überzeugungen großteils am Besten bei der CDU vertreten sieht, der wird möglicherweise auch als Gegner des Bahnhofs bei Wahlen im CDU-Lager bleiben.

Beim Bahnhofsprojekt in Stuttgart ist – soweit ich das nachlesen konnte – lange bekannt, dass eine Mehrheit der Bevölkerung dagegen ist. Über Jahre machten Meinungsumfragen das immer wieder klar – sowohl in Stuttgart selbst, als auch im Umland und Bundesland. Trotzdem wurde die schwarzgelbe Mehrheit im Laufe dieser zwei Jahrzehnte bei Wahlen bestätigt.

Ein solcher Fall, bei dem die Regierungsmehrheit eine Bevölkerungsmehrheit gegen sich vermuten muss (oder überhaupt der Bau eines die Stadt so massiv verändernden Großprojektes), wäre an sich ein perfektes Beispiel für das Einsatzgebiet eines direktdemokratischen Entscheids – eine Volksabstimmung. Sie wäre auch Teil der im Grundgesetz erwähnten Willensäußerung des Volkes und meiner Ansicht nach der demokratisch saubere Weg. Das Grundgesetz sagt natürlich nicht explizit, dass dieser Weg gegangen werden muss, aber man könnte es so interpretieren (die Verfasser werden hoffentlich nicht gemeint haben „Die Macht geht vom Volke aus, außer wenn die Exekutive es ignorieren oder umgehen kann.“)

Man darf in dieser Frage auch nicht ganz vergessen, dass die BürgerInnen den Rechtsstaat nicht unmittelbar prägen. Das tun PolitikerInnen – leider ohne je groß darüber zu sprechen. Die Gesetzmäßigkeit eines Verfahrens ins Feld zu führen, wenn man die entsprechenden Beschlüsse selbst fassen kann, ist ein schwaches Argument. Damit Rechtsstaat und Demokratie die von Robert Leicht beschworene und von uns allen gewünschte Einheit bilden, darf man den Bürgerwillen nicht einfach komplett außer acht lassen. Das wurde hier getan.

Egal aber, ob daraus ein formales Widerstandsrecht abgeleitet werden kann oder (wie anzunehmen ist) nicht. Eine solche Volksabstimmung wurde in Stuttgart jedenfalls nie gemacht – obwohl der Bürgermeister das einst in Aussicht gestellt hatte. Es ist wohl nicht zu kühn zu behaupten, dass das mit der erwarteten Ablehnung zu tun hat.

Und da kommt neben der formalen Rechtmäßigkeit die politische Dimension eines Konflikts zum Vorschein. Wer versucht über seine GegnerInnen drüberzubügeln, statt auf ihre Einwände einzugehen, der erntet manchmal politischen Widerstand. Haben die BürgerInnen das Gefühl trotz ihres Engagements und ihrer zahlenmäßigen Überlegenheit überfahren zu werden, dann stellen sie sich am Ende auch außerrechtlich gegen das, was über den formalen Weg durchgedrückt wurde.

Einem Großteil der Bevölkerung einfach die Legitimation fürs Protestieren zu entziehen, ist kein gangbarer Weg um aus diesem Konflikt raus zu kommen.

Fotocredits: Bastianhaas, CC2.0-BY

Von Tom Schaffer

ist Journalist, studiert Politikwissenschaft in Wien und ist der Gründer von zurPolitik.com, ballverliebt.eu und rebell.at.

28 Antworten auf „Stuttgart21 und Widerstandsrecht“

Bessere Kommunikation?

Wenn Politiker sich den Fehler eingestehen, dass von Beginn an nicht richtig geworben und die Bevölkerung nicht „mitgenommen“ wurde – was wollen Sie uns damit sagen? Dass mit besseren Infos sich S21-Gegner überzeugen lassen? Dass die Millionen für bunte Broschüren und inhaltsschwache Werbung umsonst war? Dass man wichtige Argumente vergessen hat?
Was genau hätte man denn besser kommunizieren sollen? Das können die Befürworter ja jetzt gerne endlich mal sagen. Aber wetten, es wird nichts mehr kommen – weil es nämlich nichts Neues zu sagen gibt. Denn das alles sind nur Floskeln, um zu besänftigen und von allen Planungsfehlern abzulenken. Jetzt versucht es die Politik auf die schleimige Tour.

Es geht auch nicht darum das Projekt S21 besser zu verkaufen. Denn die Befürworter haben sicher nicht ohne Grund lange Zeit vieles verschwiegen, was jetzt so langsam alles aufgedeckt wird. Denn dann wären ja die Menschen alle noch viel früher auf die Straße gegangen!

Das Projekt selbst ist nämlich der Fehler! Eine einzige Katastrophe. Die vielen friedlichen Demonstranten (darunter unzählige langjährige CDU-Wähler) sind vor allem deshalb gegen S21, weil der neu geplante Tiefbahnhof absolut nicht notwendig, zu eng, zu kompliziert, zu unflexibel und schlussendlich eine Geldvernichtungsmaschine ist. Es gibt keinen Bahnknoten neu zu ordnen, denn es gibt kein Problem mit dem jetzigen Bahnhof, das gelöst werden müsste. Stuttgart hat den pünktlichsten Kopfbahnhof in ganz Deutschland!

Wir alle sind für die Zukunft, für Modernität und Funktionalität – aber nicht für einen künstlich geschaffenen Engpass. Sondern für einen variablen und attraktiven, weil viel sinnvolleren Kopfbahnhof! Nur hier können Züge aufeinander warten, nur hier funktioniert der integrierte Taktfahrplan.
Es geht auch nicht darum, in Zukunft alle Großprojekte zu hinterfragen. Aber wenn Verschlechterungen geplant sind statt Verbesserungen herbei zu führen, nur um Immobiliengeschäfte zu tätigen und schwäbischen Vetterleswirtschaft praktizieren zu können, dann wird sich auch in Zukunft das Volk einmischen und friedlich zur Wehr setzen.

Übrigens – dies alles hat mit der Wahl im Frühjahr überhaupt nichts zu tun. Dass die CDU dann abgestraft wird, steht auf einem anderen Blatt. Der Widerstand wäre nämlich exakt derselbe auch wenn 2011 keine Wahlen wären. Solche billigen Argumente machen das Projekt S21 keinen Deut besser!

Die Volksabstimmung wurde laut Zeit nicht nur in Aussicht gestellt, sondern trickreich verhindert: http://www.zeit.de/2010/39/Bahnprojekt-Stuttgart-21 Vor allem ab Seite 2 lesen.

Meiner Einschätzung nach ist DAS mit der eigentliche Hintegrund dieses Massenprotests. Und wird fast nie erwähnt. Erst gestern wieder ein ZIB2 Bericht mit grossen Fragezeichen. Niemand versteht den Protest. Es geht gerade auch darum, dass die bestehenden direktdemokratischen Möglichkeiten mit Füssen getreten wurden.

@Martin – ich stimme dir zu. ich glaube auch, dass der protest vorrangig durch demokratische mängel motiviert ist. das hat natürlich mit dem projekt selbst zu tun, das in der form nur mit diesen mängeln zustandekommen kann.

Einen wichtigen Schluss möcht‘ ich nochmal herausstreichen, den er scheint mir auch viel universeller Anwendbar:
– regierende Politiker können sich niemals alleine durch Gesetze rechtfertigen, denn diese gestalten sie selbst.

Es ist keine Frage, dass hier einiges schief gelaufen ist. Der Kopfbahnhof mit ein paar Zusätzlichen Baumaßnahmen ist für Stuttgart vollkommen ausreichend. Warum soll man jetzt Milliarden für einen neuen Bahnhof ausgeben, wenn die Stuttgarter mit ein paar kleinen Modifikationen auch gut zurechtkommen würden?

Aber andererseits ist das schon auch Teil von etwas Größerem, nämlich der Magistrale für Europa (http://de.wikipedia.org/wiki/Magistrale_f%C3%BCr_Europa). Und in einem Hochgeschwindigkeitsnetz hat ein Kopfbahnhof nun mal nix zu suchen.

Dass hier die Grünen an vorderster Front gegen diesen Bahnhof kämpfen ist schon auch irgendwie seltsam (und wohl auch populistisch). Der Ausbau des europäischen Hochgeschwindigkeitsnetz ist ein wichtiger Punkt, wenn man die Anzahl innereuropäischer Flüge verringern will. Gerade dieses Gejammer wegen ein paar bescheuerter Bäume ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten – und hat mit Umweltschutz aber schon überhaupt nix zu tun.

@Michael
Zu deinem andererseits.
Bei der großen Magistrale ist auch München dabei und somit auch ein Kopfbahnhof.Die Projekte Frankfurt 21 und München 21 waren auch mal geplant – wurden dann aber nicht realisiert.
Den Grünen Populismus vorzuwerfen finde ich hier nicht gerechtfertigt, schließlich sind sie nun mal die Partei, die sich seit langem gegen Stuttgart 21 ausspricht.
Würde dies nicht eher auf die SPD zutreffen? Erst dafür sein und dann nach langen Protesten doch einen Volksentscheid fordern.
Und wenn man die innereuropäischen Flüge verringern will, warum setzt man dann nicht die EG-Energiesteuerrichtlinie 2003/96/EG um und besteuert Kerosin? Auch wenn die Bahn schneller wird, werden die Menschen noch fliege weil es immer noch zu günstig ist.
Außerdem wird ja nicht nur wegen ein paar Bäumen „gejammert“.
Hierzu empfehlenswert zu lesen: Spiegel: Rennbahn in der Randlage http://www.scribd.com/doc/37261708/Spiegel-Rennbahn-in-der-Randlage
Natürlich ist

Ziviler Ungehorsam basiert ja gerade auf politischer Bewegung gegen rechtliche Rahmenbedingungen und ist dann erfolgreich, wenn die Bewegung und ihre Ziele eine demokratische Mehrheit hinter sich vereinen kann.

Mag sein. Aber das rechtfertigt ihn noch nicht.

Was soll eine Rechtfertigung in dem Fall sein? Widerstand und ziviler Ungehorsam sind keine rechtlich abgesicherten Institutionen sondern finden im politischen Konfliktfeld statt. Es gibt keine klare Definition dessen, wann das nun legitim oder gar legal sein soll. Es erscheint mir absurd, eine Rechtfertigung von etwas zu fordern, dessen Ziel die eigene Rechtfertigung ist.

„Es erscheint mir absurd, eine Rechtfertigung von etwas zu fordern, dessen Ziel die eigene Rechtfertigung ist.“

Nein, das ist gar nicht absurd, sondern Selbstreflexion. Wenn der Widerstand sich dieser Problematik nicht bewusst wird, dann ist durch diese Zielsetzung (-formulierung) alles legitimierbar.

Was du Selbstreflexion nennst, nenne ich Widerspruch. Natürlich muss ich mir meiner Sache bewusst sein und wissen, ob es sich auszahlt mich dafür vor eine Baumaschine zu setzen. Wer das nicht ist, geht beim ersten Problem aber eh nach hause. Wenn ich mich entschließe es zu tun, dann tue ich das automatisch widerrechtlich und es ist komplett Banane, von mir eine rechtliche Grundlage dafür zu fordern.

Mit dem Titel „Es gibt kein Widerstandsrecht gegen Bahnhöfe“ suggeriert der Autor aber, es gäbe anderswo ein Widerstandsrecht – vielleicht gegen Autobahnen, Atomkraftwerke, Waffenstationierungen, Minarrette, Kriegseinsätze oder Umweltzerstörung. Fakt ist: Das gibt es rechtlich nicht. Den Widerstand gibt es aber immer wieder trotzdem. Der zivile Ungehorsam ist von Rechts wegen immer ungerechtfertigt. Das definiert ihn.

Wir sprechen hier über einen politischen Konflikt und nicht über einen rechtlichen. Solche Demonstrationen legitimieren sich moralisch, weil es das Recht von dessen Notwendigkeit sie überzeugt sind (im Fall #s21 ein Mitspracherecht) formaljuristisch entweder nicht gibt oder weil es umgangen wird.

Damit sage ich nicht, dass ich jeden Widerstand vernünftig, gut oder sinnvoll finde. Aber ich weise darauf hin, dass die rechtliche Dimension in diesem Konflikt im Moment überhaupt keine Rolle spielt.

Wenn man rechtlich argumentieren will, dann könnte man eventuelle negative Konsequenzen des Rechtsverständnisses der Widerständler aufzeigen und kritisieren. Nur festzustellen, dass ziviler Ungehorsam ungehorsam ist, ist eine parteiergreifende Banalität.

Ich will aber nicht rechtlich argumentieren, deshalb schrieb ich Rechtfertigung, nicht „Recht“, oder „rechtens“: Wenn Bürger (einer Demokratie) Widerstand leisten, dann muss dieser eine andere Rechtfertigung aufweisen als moralische Überzeugtheit. Die ist völlig nutzlos, weil beliebig (was Du auch schon anklingen lässt): Vermutlich waren und sind alle Anhänger autoritärer Bewegungen von der Moralität ihres Handelns überzeugt; wahrscheinlich sind es auch alle, die sich „blind“ einer Sache verschrieben haben (usw.); eine Möglichkeit wäre, das widerständige Handeln gegen das Gemeinwohl zu wenden, und eine Antwort auf die Frage zu finden für wen es auftritt, warum es das tut, und ob die gewählten Mittel legitim sind (auch um das Problem später diskursiv lösen zu können).

Fiktives Beispiel:

Wenn ich mich vor einen Castor-Transport stelle, dann könnten meine Überlegungen – warum stehe ich eigentlich dort? – wie folgt aussehen:

a) Weil ich davon überzeugt bin, moralisch im Recht zu sein.

b) Genauer besehen reicht das aber nicht, es geht ja nicht nur um mich, und außerdem, kann auf diese Weise jeder „argumentieren“, also jeder Rechtsverstoß für gültig erklärt werden (der Nächste sabotiert die Stromversorgung Wiens, weil er eine anarchische Gesellschaftsordnung anstrebt).

c) Diese Transporte, die eine Folge der zivilen Nutzung von Atomkraft sind, gefährden viele, vielleicht alle Menschen in diesem Land – sie betreffen das Gemeinwohl.

d) Wieder stellt sich die Frage nach Legitimität: Haben wir nicht die institutionellen Möglichkeiten diese Dinge zu verändern? Dürfen wir sie „umgehen“?

e) Ja, wenn eine Art Betrug vorliegt, und die Zeit knapp ist: Für unser Beispiel etwa, wenn die Politik falsche Tatsachen vorgespielt hat (die Endlager sind ungenügend), oder Verdacht besteht, dass wirtschaftliche Interessen, den demokratischen Weg korrumpiert haben.

f) Ebenfalls ja (und gemeinsam mit e), wenn die Ziele des Widerstands eine Rückkehr des Diskurses und eine demokratische Lösung sind, sich anschließend also alle an den Verhandlungstischen wiederfinden (für s21 könnte eine Abstimmung die Lösung sein).

g) Am Ende muss natürlich die Frage stehen, welche Mittel legitim sind, um das Vorhaben (f) zu erreichen – plakativ: Terroranschläge gegen Castor-Transporte scheiden aus.

Am Ende ist das aber auch nur eine Bauchentscheidung, was du für legitim hältst oder nicht. Das „Gemeinwohl“ ist keine fixierbare Größe. Ich denk, dass wir beide aus dem Bauch heraus ähnlich entscheiden würden, was wir für richtig halten und was nicht, aber im Endeffekt gehts hier um politischen Willen und moralische Ansprüche, nicht um eine stichhaltige Legitimation.

Es läuft darauf hinaus, dass auch Protest den man nicht für richtig hält akzeptiert werden und man sich damit auseinandersetzen muss – vor allem als PolitikerIn.

Um es auf den Punkt zu bringen: Jeder Widerstand gegen demokratische Institutionalisierung und Entscheidungsfindung wird nach seiner Loyalität gegenüber diesen befragt. Die moralische Überzeugung von Tierschützern und Abtreibungsgegnern hilft mir nicht dabei ihr Anliegen zu beurteilen, und es demokratisch zu verhandeln. Sie sagt allenfalls etwas darüber, ob sie die Strukturen gemeinsamen Entscheidens respektieren.

Natürlich gibt es keine hundertprozentige Legitimation, aber es gibt nicht legitimen Protest (nämlich den der meint, dass das Anliegen, das er vertritt über allen anderen steht, und deshalb die vereinbarten Wege nicht zu gehen braucht).

Sorry, aber genau darum gehts doch: da die demokratischen Strukturen für unzureichend erachtet werden, stehen hier nicht nur ein paar „Interessenten“ auf der Strasse, die die Demokratie „nicht respektieren wollen“, sondern Massen, die wie ich vermute – bewusst oder unbewusst – Demokratie verbessern wollen.

Ich halte das für einen wesentlichen Punkt: wenn die Verfahrensgerechtigkeit des Systems (sei es nun „die Demokratie“ oder „der Rechtsstaat“) auf dem Spiel steht, dann funktioniert jedenfalls nur noch der „zivile Ungehorsam“.

Darüberhinaus ist „öffentlicher Protest“ natürlich immer auch im Rahmen des Systems zulässig, solange er nicht die Exekution der Entscheidung blockiert (normales Demonstrationsrecht).

Und am Ende des Tages stossen wir auch an die Grenzen aller „Verfahren“, wenn wir anerkennen müssen, dass in der Revolution am Ende die überlegene Seite gewinnt. Das „politisch mehrheitlich gewollte“ ist nicht dauerhaft unterdrückbar, durch welches Verfahren auch immer. Aber das ist natürlich eine bissl eine andere Geschichte.

@Martin
Es ging nicht um Protest, sondern um Widerstand (und seine Legitimität) gegenüber einer Ordnung, die grundsätzlich von allen für gut befunden wird, weil sie zur Selbstkorrektur fähig ist (eine Demonstration ist Protest, und grundsätzlich legitim, Widerstand nicht, weil er gültiges Recht verletzt – nur um es auseinander zu halten).

Ich weiß nicht warum Menschen im Fall von s21 im Einzelnen auf der Straße stehen – sagen wir, was sie tun, fällt in die Kategorie Widerstand. Ich würde gerne wissen warum sie es tun (weil: sie obigen Absatz), um ihr Verhalten und ihre Forderungen beurteilen zu können.

Wenn die Verfahrensgerechtigkeit fragwürdig ist, dann verbessert man sie am besten innerhalb des Systems (weil: siehe erster Absatz; es würde mich sehr interessieren warum Du meinst, dass das nur von außen möglich sein soll; Bsp: eine problematische Abschiebepraxis kann auch ohne zivilen Ungehorsam, also Widerstand geändert werden), und nur wenn das nicht mehr anders möglich ist, solange außerhalb, bis man wieder dorthin zurückkehren kann.

Ich glaube es geht hier gar nicht um das Verhalten von Mehrheiten, sondern eher um das entschlossener, gut organisierter Minderheiten, die ihre Interessen durchsetzen wollen (noch einmal das obige Beispiel: ich glaube, dass manche Buttersäureanschläge von Tierschützern für legitim halten, von Abtreibungsgegnern aber zurückweisen würden, und ich denke wir sind beide der Meinung, dass das nicht der Punkt ist).

Womit wir wieder bei genau einem der Themen wären: ich glaube zutiefst, dass Menschen in unserer heutigen Gesellschaft in der Lage sind, die Mehrheitsregel der Demokratie zu akzeptieren. Allein: wir wissen nicht, ob es sich um eine Mehrheit oder eine Minderheit handelt.

Wenn eine Frage extrem strittig ist und die Öffentlichkeit bestens informiert, weil die Frage seit 13 Jahren diskutiert wird, dann akzeptiert sie aber uU nicht mehr, vertreten zu werden, sondern will selbst entscheiden. Gut so.

Im konkreten Fall kommt jetzt dazu, dass dort direktdemokratische Instrumente bestehen, die sogar „von unten“ per Unterschriftensammlung eingeleitet und erzwungen werden dürfen. Das Verfahren wurde materiell rechtzeitig eingeleitet, der OB hat aber ohne Not seine Unterschrift unter Verträge vorzeitig gesetzt, im Wissen, dass er dadurch die Volksabstimmung verhindern kann (siehe meinen Link oben).

Wenn es irgendwo ein „moralisches Widerstandsrecht“ gibt, dann in so einer Situation. Wer das demokratische Verfahren mit Füssen tritt und es nur formal einhält, aber nicht seiner Intention gemäss, der muss tatsächlich mit der Strasse rechnen.

Ich finds ja btw immer wieder faszinierend, was für extreme Widerstände es bei den fortschrittlichsten und politisch interessiertesten Menschen mit Bezug auf Instrumente direkter Demokratie gibt.

Ja, warum bitte sollte es nicht möglich sein, durch die Sammlung von genügend Unterschriften (erster Schritt) eine Vorlage ans Parlament zu erzwingen (zweiter Schritt) um wenn dieses nicht ohnehin zustimmen möchte im dritten Schritt eine Volksabstimmung einzuleiten, in deren Verfahren sichergestellt wird, dass eine breite, öffentliche Diskussion stattfindet, in der alle Seiten Gelegenheit haben ihre Argumente vorzutragen. Und dann wird entschieden.

All das immer im Rahmen unserer Verfassung, Volksentscheide gegen Menschenrechte (wie in der Schweiz teilweise möglich): isn’t.

Wär mal ein Thema für einen Blogbeitrag. Die Diskussion ist in Ö mE überfällig. Deutschland hat das auf Kommunalebene und Landesebene schon ziemlich breit eingeführt und ist dementsprechend gerade dabei, die Dinge langsam aber sicher „zu lernen“. Daran sollten wir uns ein Beispiel nehmen.

„Wenn eine Frage extrem strittig ist und die Öffentlichkeit bestens informiert, weil die Frage seit 13 Jahren diskutiert wird, dann akzeptiert sie aber uU nicht mehr, vertreten zu werden, sondern will selbst entscheiden. Gut so.“

Nö. Das alleine reicht wirklich nicht, um sich außerhalb des Systems aufzustellen. Aber Du hast schon recht, es ist gut, wenn eine informierte Öffentlichkeit entscheiden will. Nur lässt sich das befriedigend demokratieintern regeln.

Dein dritter Absatz deckt sich mit dem was ich oben schrieb (Beispiel Castor-Transport, Punkt e und f). Zustimmung.

Ich sehe lieber das Wort „gerechtfertigt“ als „moralisch“, aber das ist nicht so wichtig. Bleibt zu klären was „mit der Straße rechnen bedeutet“.

Gerade erst den zweiten Kommentar gelesen. Ja, ein Blogeintrag wäre fein (ich hätte jetzt beinahe den Fehler gemacht etwas zu versprechen, aber in den nächsten zwei Wochen finde ich wohl keine Zeit dafür).

[Am Rande, und nur kurz, weil schon bei Dir deponiert: Meine eigene Unzulänglichkeit lässt mich davon zumindest teilweise Abstand nehmen; und zweitens weil es keinen interessiert (zumindest meine ich so etwas im Hinblick auf Deutschland im Kopf zu haben). Sollten wir aber an anderer Stelle diskutieren…]

Was interessiert bitte niemanden? S21? Oder die Abstimmung übers Rauchverbot in Bayern? 😉

Im übrigen, so komisch das auf den ersten Blick klingen mag: es ist mE eine Stärke direktdemokratischer Instrumente, dass sich immer nur jene beteiligen, die die Entscheidung interessiert, keine Schwäche.

S21 interessiert doch gerade weil es keine direktdemokratische Lösung gibt, richtig? Und eine Wahlbeteiligung (Rauchverbot) von 37,7% spricht nicht für rasendes Interesse (gerade wenn ich an die Emotionalität der Thematik denke). Aber diskutieren wir das an anderer Stelle, man müsste schon eine breitere Palette von Entscheidungsmöglichkeiten betrachten.

Stärke und Schwäche: Schon, aber ließe sich nicht ähnliches von den repräsentativen Systemen behaupten (Anhänger kann man ja da wie dort monothematisch mobilisieren)?

Jetzt schaltet sich auch schon die EU ein und sagt angeblich, dass das Projekt unverzichtbar ist. Ministerpräsident Stefan Mappus nannte die Auseinandersetzung um das Bauprojekt vor ein paar Tagen einen Richtungsentscheid für Deutschland. Trotz Vermittler und ähnliche Zeitgewinnaktionen frage ich mich immer noch. Wenn das Volk der oberste Souverän ist, warum machen die nicht einfach eine Abstimmung des Volkes und akzeptieren dann diese Entscheidung?

@ebook leser: Die Voraussetzung passt nicht: das Volk ist nicht der oberste Souverän in Ländern wie D und Ö. Die Vertreter sind der oberste Souverän, und man kann diese aufgrund der „Details“ der Ausgestaltung des Wahlrechts in der Praxis auch nur sehr bedingt „loswerden“.

Dass man einem Volk von zumindest einem Drittel ausgewiesenen Nazis unmittelbar nach 1945 nicht mehr Rechte zugestehen wollte/konnte ist nachvollziehbar, heute wird die daraus entstandene demokratische (Un)kultur aber zunehmend zu einem tiefgreifenden Problem. Es sind diese Mängel unserer demokratisch sein wollenden Systeme, um die es rund um Stuttgart 21 vor allem auch geht. Freilich ist das nicht annähernd allen Beteiligten (auf beiden Seiten) auch bewusst.

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