Es waren vor einigen Wochen spannende Tage für Menschen von außerhalb Stuttgarts, die per Livestream auf Baden-Württembergs Hauptstadt blickten. Dort fand das klassische grüne Szenario statt. Zehntausende Menschen stellten sich gegen ein geplantes Großprojekt. Menschen blockierten Baumaschinen. Es ging um die Wahl zwischen Bäumen und historischen Bauten und einem modernen Bahnhof, dessen Kosten bereits aus den Fugen geraten waren. Als dann auch noch die Polizei mit unfassbarer Härte gegen friedliche Demonstranten voller SchülerInnen, junger Familien und alter Menschen vorging, war der Super-GAU für die Pro-„S21“-Seite perfekt. So kann man mit BürgerInnen nicht umgehen. Nun gingen noch viel mehr Menschen auf die Straße.
All das emotionalisierte den auf die Spitze getriebenen Konflikt um ein Projekt, das schon seit vielen Jahren höchst umstritten ist. Es scheint kaum abzusehen, wie man auf einer solchen Basis ein riesiges Bauwerk mitten in eine Stadt platzieren kann, im Wissen, dass es mit einer solchen Bedeutung und Ablehnung verbunden ist. Über das was vor diesen Ereignissen war, sollte man aber auch sprechen. Denn es geht im Wesentlich nicht um ein paar Bäume, sondern immer brandaktuelle Fragen rund um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Das Projekt ist rechtstaatlich schon ok und auch demokratisch einwandfrei, meint etwa der Tagesspiegel-Autor Robert Leicht.
„Und nun praktisch und sozusagen zeitgeschichtlich gewendet: Das Stuttgarter Bahnhofsprojekt ist ja nicht „nur“ rechtsstaatlich korrekt gestaltet, sondern auch genauso korrekt in demokratisch gewählten Vertretungskörperschaften von Bund, Land und Stadt beschlossen worden. Die Legitimationskette ist also ebenso demokratisch wie rechtsstaatlich vollständig geschlossen.“
Der dazu passende Artikel heißt „Es gibt kein Widerstandsrecht gegen Bahnhöfe„. Und sowohl Zitat als auch Titel muss man noch einmal kurz diskutieren.
Ich war schon versucht zu schreiben, es gäbe überhaupt kein formales Widerstandsrecht, soweit mir bekannt. Ziviler Ungehorsam basiert ja gerade auf politischer Bewegung gegen rechtliche Rahmenbedingungen und ist dann erfolgreich, wenn die Bewegung und ihre Ziele eine demokratische Mehrheit hinter sich vereinen kann. Aber das deutsche Grundgesetz (ich glaube im Gegensatz zum österreichischen Recht) kennt tatsächlich ein Widerstandsrecht. Sein Artikel 20 besagt zusammengefasst: Deutschland ist eine Demokratie. Das Recht geht von Volk aus, das sich in Wahlen und Abstimmungen darüber äußert. Wer diese Ordnung bedroht, dem darf Widerstand geleistet werden, falls andere Mittel nicht möglich sind.
Der Bahnhof von „Stuttgart 21“ ist nun tatsächlich ein Projekt, das von gewählten VolksvertreterInnen beschlossen und anderen Institutionen genehmigt wurde. Insofern könnte man meinen, dass wer die CDU wählt, auch selbst schuld ist, wenn er sie bekommt (wobei die Grünen auf Stuttgarter Stadtebene als Resultat ihrer Unterstützung für den Protest 2009 zur stärksten Partei gewählt wurden, aber halt nicht in Regierungsehren kamen). Dahinter verbirgt sich natürlich eine Wahrheit – allerdings auch ein wesentliches Problem der Parteiendemokratie. Eine Partei bewirbt immer eine ganze Reihe an Grundwerten und speziellen Maßnahmen. Man kann nicht einzelne aussuchen, die man bei allgemeinen Wahlen bestätigt, sondern immer nur das Gesamtpaket. Wer nun seine politischen Überzeugungen großteils am Besten bei der CDU vertreten sieht, der wird möglicherweise auch als Gegner des Bahnhofs bei Wahlen im CDU-Lager bleiben.
Beim Bahnhofsprojekt in Stuttgart ist – soweit ich das nachlesen konnte – lange bekannt, dass eine Mehrheit der Bevölkerung dagegen ist. Über Jahre machten Meinungsumfragen das immer wieder klar – sowohl in Stuttgart selbst, als auch im Umland und Bundesland. Trotzdem wurde die schwarzgelbe Mehrheit im Laufe dieser zwei Jahrzehnte bei Wahlen bestätigt.
Ein solcher Fall, bei dem die Regierungsmehrheit eine Bevölkerungsmehrheit gegen sich vermuten muss (oder überhaupt der Bau eines die Stadt so massiv verändernden Großprojektes), wäre an sich ein perfektes Beispiel für das Einsatzgebiet eines direktdemokratischen Entscheids – eine Volksabstimmung. Sie wäre auch Teil der im Grundgesetz erwähnten Willensäußerung des Volkes und meiner Ansicht nach der demokratisch saubere Weg. Das Grundgesetz sagt natürlich nicht explizit, dass dieser Weg gegangen werden muss, aber man könnte es so interpretieren (die Verfasser werden hoffentlich nicht gemeint haben „Die Macht geht vom Volke aus, außer wenn die Exekutive es ignorieren oder umgehen kann.“)
Man darf in dieser Frage auch nicht ganz vergessen, dass die BürgerInnen den Rechtsstaat nicht unmittelbar prägen. Das tun PolitikerInnen – leider ohne je groß darüber zu sprechen. Die Gesetzmäßigkeit eines Verfahrens ins Feld zu führen, wenn man die entsprechenden Beschlüsse selbst fassen kann, ist ein schwaches Argument. Damit Rechtsstaat und Demokratie die von Robert Leicht beschworene und von uns allen gewünschte Einheit bilden, darf man den Bürgerwillen nicht einfach komplett außer acht lassen. Das wurde hier getan.
Egal aber, ob daraus ein formales Widerstandsrecht abgeleitet werden kann oder (wie anzunehmen ist) nicht. Eine solche Volksabstimmung wurde in Stuttgart jedenfalls nie gemacht – obwohl der Bürgermeister das einst in Aussicht gestellt hatte. Es ist wohl nicht zu kühn zu behaupten, dass das mit der erwarteten Ablehnung zu tun hat.
Und da kommt neben der formalen Rechtmäßigkeit die politische Dimension eines Konflikts zum Vorschein. Wer versucht über seine GegnerInnen drüberzubügeln, statt auf ihre Einwände einzugehen, der erntet manchmal politischen Widerstand. Haben die BürgerInnen das Gefühl trotz ihres Engagements und ihrer zahlenmäßigen Überlegenheit überfahren zu werden, dann stellen sie sich am Ende auch außerrechtlich gegen das, was über den formalen Weg durchgedrückt wurde.
Einem Großteil der Bevölkerung einfach die Legitimation fürs Protestieren zu entziehen, ist kein gangbarer Weg um aus diesem Konflikt raus zu kommen.
Fotocredits: Bastianhaas, CC2.0-BY