Es ist ziemlich erstaunlich, dass ausgerechnet das Medienrecht in den Weiten des Internets ziemlich mies aufgeschlüsselt ist. Man findet kaum Informationen, die mehr tun als Gesetzestexten wiederzugeben, geschweige denn irgendetwas in einfachen Worten zu erklären. Was bedeutet Sorgfaltspflicht? Was beinhaltet denn das Redaktionsgeheimnis? Welche Sonderrechte genießen JournalistInnen überhaupt? Und wann ist man eigentlich einer? Ich habe unter anderem mit dem bekannten Medienanwalt Gottfried Korn telefoniert und versucht, einige Dinge zusammenzutragen. Der Grund? Ich rufe zur Reform des Medienrechts auf.
Als JournalistIn genießt man einige „Berufsprivilegien“. Herr Korn erklärte mir dies damit, dass man als solcher ja existentiell vom Veröffentlichen abhängt, eine Privatperson aber immer die freie Wahl hätte. Diese Privilegien kommen laut österreichischem Mediengesetz „Medieninhabern“ und „Medienmitarbeitern“ zugute. „Das sind Blogger sicher nicht“, meint Korn.
Was bedeutet dieser Sonderstatus?
Ein Privileg ist der Presseausweis, der aber „keine medienrechtliche Relevanz hat“ (Korn). Er hilft Ermäßigungen zu bekommen oder bei diversen Veranstaltungen akkreditiert zu werden, sicher auch in der ein oder anderen Situation einen gewissen Respekt oder Informationen zu beschaffen. Den offiziellen Presseausweis bekommen in Österreich nur hauptberufliche JournalistInnen. Mein Anruf beim zuständigen Kuratorium endete mit der Auskunft: Kein durchschnittliches Einkommen von 1150 Euro über die vergangenen sechs Monate? Na dann, „keine Chance“!
Damit hätte selbst ich als teilzeit-beschäftigter und ständiger Journalist keinen Anspruch. Die Auswirkungen am Beispiel veranschaulicht: Als ich einmal für derStandard.at über den medienöffentlichen, parlamentarischen Innenausschuss zu den Skandalen im Innenministerium berichtete, brauchte ich eine seperate Bestätigung um eingelassen zu werden. Als reiner Blogger wäre ich draußen geblieben. So tatsächlich geschehen am ersten Tag der #unibrennt-Proteste im Wiener Audimax. Als die Polizei den Eingang verriegelte, wurden die Kameras des ORF durch die Blockade gelassen, ich musste draußen bleiben.
Ein zentrales Recht für die Arbeit in heiklen Bereichen ist der Schutz des Redaktionsgeheimnisses. JournalistInnen müssen ihre Quellen und InformantInnen nicht preisgeben, genießen auch einen weitgehenden Abhörschutz. Dieses Geheimnisrecht gilt laut Korn nicht nur für die JournalistInnen, sondern zum Beispiel „auch für die Sekretärin“. So kann es nicht umgangen werden.
§ 31. (1), Mediengesetz – Medieninhaber, Herausgeber, Medienmitarbeiter und Arbeitnehmer eines Medienunternehmens oder Mediendienstes haben das Recht, in einem Verfahren vor Gericht oder einer Verwaltungsbehörde als Zeugen die Beantwortung von Fragen zu verweigern, die die Person des Verfassers, Einsenders oder Gewährsmannes von Beiträgen und Unterlagen oder die ihnen im Hinblick auf ihre Tätigkeit gemachten Mitteilungen betreffen.
Im Gegenzug haben JournalistInnen auch Sorgfaltspflichten. Ihre veröffentlichten Informationen müssen sie ausreichend begründet für wahr halten, außerdem müssen sie auch tatsächlich von öffentlichem Interesse sein.
§29, Mediengesetz – Der Medieninhaber oder ein Medienmitarbeiter ist wegen eines Medieninhaltsdelikts, bei dem der Wahrheitsbeweis zulässig ist, nicht nur bei erbrachtem Wahrheitsbeweis, sondern auch dann nicht zu bestrafen, wenn ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an der Veröffentlichung bestanden hat und auch bei Aufwendung der gebotenen journalistischen Sorgfalt für ihn hinreichende Gründe vorgelegen sind, die Behauptung für wahr zu halten. Wegen eines Medieninhaltsdelikts, das den höchstpersönlichen Lebensbereich betrifft, ist der Medieninhaber oder ein Medienmitarbeiter jedoch nur dann nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung wahr ist und im unmittelbaren Zusammenhang mit dem öffentlichen Leben steht.
Obwohl der Schutz von Opfern und Privatsphäre in Österreich immer wieder missachtet wird, besteht ein großer Teil des Mediengesetzes nur daraus, dass es Konsequenzen dieser Missachtungen regelt. Große Redaktionen gereicht hier der wirtschaftlich bessere Hintergrund zum Vorteil, um eventuelle Fehler (oder nicht nachweisbare Wahrheiten) auszugleichen. Für einzelne BloggerInnen kann so eine Klage empfindliche finanzielle Strafen bedeuten. Wie hier eine Reform aussehen könnte, ist am schwierigsten vorstellbar.
Warum Reformbedarf herrscht?
Redaktionen und Medienbetriebe haben schwierige und unsichere Zeiten vor sich. Immer öfter werden JournalistInnen in Teilzeit-Beschäftigungen arbeiten und sich Mikromedien um den Journalismus in unserer Gesellschaft kümmen. Über 40% der 7.500 professionellen JournalistInnen in Österreich (also denen die unter heutigen Bedinungen als solche gelten) waren 2007 – also vor der Krise – freiberuflich tätig. Es ist nur logisch – ja gar zwingend nötig – dass wir die Gesetze auch diesen kommenden und neuen Umständen anpassen. Journalismus als für die Demokratie essenzielle Aufgabe ist nicht länger einer elitären Schicht vorbehalten, sondern muss breiter betrieben werden. Die zur vollen Ausübung der Aufgabe notwendigen Rechte sollten also auch für jeden Menschen bestmöglich gesichert werden.
„Journalismus wird für viele Einsteiger – hier durchaus etwa vergleichbar mit dem Beruf des Musikers – eine Art Lebenstraum bleiben und nicht zu einer kontinuierlichen Berufskarriere führen.“ – Roman Hummel (Quelle als PDF)
Mein erster Vorschlag für eine Reform des Medienrechts: Der Presseausweis soll für alle die journalistisch tätig sind erhältlich werden. Wenn er beantragt wird, soll künftig die Art der Arbeit geprüft werden (Werden journalistische Werke von dieser Person geschaffen oder nicht?), nicht mehr die Höhe des Gehalts. Der Ausweis soll außerdem medienrechtliche Bedeutung bekommen und als Garantie für die Geltung von Journalistenrechten (insbesondere den Quellenschutz) dienen. Diese werden damit ebenfalls vom Einkommen ent- und an die Arbeitsweise gekoppelt. Privilegien die BerufsjournalistInnen bleiben sollen (etwa die paar noch geltenden Ermäßigungen) könnten bei drigendem Bedarf nach solchen Ausnahmen über einfache Maßnahmen (wie einen Zusatzstempel) verwirklicht werden.
Ich rufe hiermit zum weiteren Ideensammeln in euren Blogs oder per hiesiger Kommentarfuntion auf.
13 Antworten auf „Fordern wir das Medienrecht 2.0“
[…] This post was mentioned on Twitter by Tom Schaffer, mixx master. mixx master said: RT @schaffertom: Neuer Blogpost: Fordern wir das Medienrecht 2.0 http://is.gd/5nk0x […]
An sich eine hervorragende Idee – nur schätze ich den Verwaltungsaufwand ziemlich hoch ein.
man könnte den presseausweis ganz einfach jeglicher publizistischen tätigkeit zugänglich machen, wenn man im gegenzug die damit verbundenen privilegien wie gratiseintritte, niedrigere handygebühren, öbb-vipkarte und andere bestechungsversuche verbietet. dann wird sich die nachfrage nach dem ausweis von selbst auf professionelles interesse beschränken.
[…] Wie kann ein Medienrecht 2.0 aussehen zurpolitik.com […]
Klingt alles recht verwirrend 🙂 Ein paar Fragen, anhand derer man vielleicht die Debatte strukturieren könnte:
Wann ist man JournalistIn? Wo verläuft die Trennlinie zwischen der professionellen Ausübung und dem bloßen Privatvergügen?
Welche Rechte muss eine JournalistIn haben? Kann es Abstufungen dabei geben? Wenn ja, anhand welcher Kriterien ist zu differenzieren?
Zum Presseausweis: Naja, was ist denn nun „journalistisch tätig“? Schon das bloße Recherchieren und Schreiben? Oder muss es erst eine bestimmte wirtschaftliche Bedeutung haben? Was für eine Arbeitsweise muss für den Ausweis vorliegen: in welcher Qualität, Quantität, wie regelmäßig etc? Wie kann das in der Praxis überprüft werden? Journalistenrechte würde ich nicht unbedingt so formalistisch an den Ausweis knüpfen: Die Garantie von Journalistenrechten sollte eher davon abhängen, ob ich tatsächlich journalistisch tätig bin, nicht ob ich einen bestimmten Zettel habe.
Mir scheint, ein Grundproblem ist, dass das Gesetz davon ausgeht, dass Journalist ist, wer Angestellter in einem Medienunternehmen ist. Tatsächlich ist eine wachsende Anzahl von Journalisten selbständig. Daher bedürfte es eines anderen Journalistenbegriffs, etwa: Journalist ist, wer veröffentlicht; grundsätzlich egal in welchem Medium oder ob selbständig/angestellt, allerdings erst ab einem gewissen Niveau, wie immer man das dann definiert.
Ist das in etwa das worauf du hinaus willst?
@Markus Der Presseausweis wäre in meiner Version die Bestätigung dafür, dass jemand journalistisch tätig ist (und das eben nicht nur in „wirtschaftlich bedeutender“ Absicht oder Funktion) und damit quasi eine gewisse Garantie, dass man die Sonderrechte eines Journalisten genießt (also zB seine Quelle schützen kann).
Dass auch jemand der ihn nicht anfordert geschützt sein sollte, falls er der Definition eines Journalisten trotzdem entspricht, ist eh klar.
Journalistisches Arbeiten ist dafür natürlich zu definieren. Das sollte aber breit gefasst sein und dürfte an sich auch nicht schwierig sein. Was ist schon ein Journalist aufs Wesentliche reduziert? Jemand der Informationen zusammenträgt, aufbereitet und publiziert. Und das ab dem Moment, wo er dies das erste (und vielleicht auch einzige Mal) tut.
Ich sehe überhaupt keine Berechtigung dafür, dass man diese Definition so wie jetzt an eine bestimte Einkommensgrenze heftet, die an und für sich ja nur willkürlich sein kann.
Angesichts dessen, das ein Journalistenstatus nichts ist, was zu ungeheuer gefährlichen Rechten führt, muss man da imo nicht allzu restriktiv sein.
Abstufen kann mans natürlich, wie ich auch im Text schon sagte. Ermäßigungen können weiter Journalisten vorbehalten bleiben, die das ganze als Beruf ausüben. Die entsprechenden rechtlichen Belange müssten aber natürlich uneingeschränkt für jeden gelten, der journalistisch tätig ist.
auf diesem assiblog kann man nicht kopieren und markieren.
internet nicht verstanden ?
lol schmusebärli?
@Mario: Maus kaputt? =)
Social comments and analytics for this post…
This post was mentioned on Twitter by schaffertom: Neuer Blogpost: Fordern wir das Medienrecht 2.0 http://is.gd/5nk0x…
Prinzipiell ja, dann aber doch Nein
Also prinzipiell ja zur neuodnung des Begriffs Journalist, des Berufsbildes etc..
Nein zur Vorgangsweise, denn die is ja leider schlichtweg falsch. Das Kuratorium für Presseausweise (http://is.gd/5SdND) klingt zwar furchtbar wichtig ist es aber nicht. Es ist vielmehr der Trägerverband all jener die ebenfalls ausweise ausgeben (Syndikat, GPA, etc…) und steht in direkter Konkurrenz zum ÖJC. Beide verlangen 70 Euro dafür das man eine Karte kriegt auf der steht das man Journalist sei.
Da kriegt man dann ein paar billige Handies und abgespeckte Flugraten, aber es vergeht kaum ein Jahr an dem ich nicht überlege den Schwachsinn abzubestellen.
Es gibt keinerlei gesetzliche Grundlage dafür ( das Journalistengesetz http://is.gd/5Sc6n kennt keine Ausweise und leider auch kein Internet) und jeder dahergelaufene Praktikant hat mitlerweile einen. Der ÖJC schmeißt überhaupt nur so um sich mit Presseausweisen.
Der Ausweis ist also kein Ausfluss einer mächtigen Elite sondern schlicht ein Relikt aus seltsamen Zeiten mit dem ein paar Menschen Kohle machen und andere sich ein paar Euro ersparen.
Ja wir müssen den Journalistenbegriff neu fassen, beginnen wir damit endlich die Presseausweise ins Gesetz zu schreiben und sie zu verbieten.
Wäre ein zweiter gangbarer Weg. Für mich wäre ein (nicht unbedingt dieser) Ausweis halt prinzipiell eine geeignete Möglichkeit um schon im Vorfeld zu garantieren, dass mir gewisse Rechte sicher sind. Ich möchte als Blogger nicht eine heikle Information aufdecken und dann draufkommen, dass das Gesetz mich nicht als Journalist behandelt und meine Informanten aufblatten kann (und sei es dadurch, dass mein PC untersucht werden darf).
Der Ausweis ist dann auch ein Signal an Informanten/Interviewparnter, dass das Gegenüber mehr oder weniger seriös arbeitet und einen gewissen Schutz bieten kann, auch wenn es nicht für eine bekannte Zeitung arbeitet.
Ginge bestimmt auch anders: Vorschläge gern gesehen. 🙂
Du hast prinzipiell schon recht mit dem Ausweis; entscheidend kann aber nur das Gesetz selbst sein und nicht ein Stück Papier/Plastik. Es müssten sich dem Gesetz klar die Rechte/Pflichten sowie die Definition eines Journalisten entnehmen lassen. Daher kommt’s drauf an, dass die entsprechenden Gesetzesstellen wasserdicht formuliert sind. Ein Ausweis packt das Übel nicht an der Wurzel, der ist lediglich ein Symptom.
Daher lautet die Herausforderung: Wie muss ein zeitgemäßes Journalismusgesetz aussehen? Soweit ich das überblicke, ist das JournalistenG in der geltenden Fassung lediglich ein arbeitsrechtliches SonderG für Angestellte eines Medienunternehmens; ebenso gelten die Rechte und Pflichten des MedienG überwiegend für Redaktionen. Gemeinsamer Nenner ist, scheint’s, die wirtschaftliche Definition: wer mit journalistischer Tätigkeit Geld verdient, sei es als Unternehmen oder als Angestellter, wird auf die eine oder andere Weise geschützt/verpflichtet/etc. Das ist wahrscheinlich ein überholter Ansatz (Journalismus als Beruf zwecks Broterwerb): journalistische Arbeit kann heutzutage von einem wesentlich größeren Personenkreis verrichtet werden, einfach weil die Publikationsmittel leichter zugänglich sind. Daher müsste an die Arbeitsweise, nicht den Arbeitsvertrag oder die wirtschaftliche Bedeutung angeknüpft werden.
Ausgangspunkt eines modernen JournalismusG ist die Meinungs- und Medienfreiheit. Die steht grundsätzlich jedermann zu. Was unterscheidet nun konkret jemanden, der journalistisch arbeitet, von jemandem, der nur „privat“ seine Meinung äußert?
1. Wer ist Journalist? Wer journalistisch arbeitet. Wer tut das? Jemand, der a) publiziert b) und zwar Inhalte von öffentlichem Interesse c) unter Einhaltung eines gewissen Standards (?; siehe auch: Pflichten)
2. Welche Rechte hat ein Journalist? Welche davon sind gewerblichen Journalisten vorbehalten (was ist das; ist die Differenzierung notwendig)?
Wichtig ist jedenfalls: für ein Medienrecht 2.0 müsste man an einem neuen, konkreten Gesetzestextentwurf zu arbeiten beginnen. Vielleicht wäre es am zielführendsten, das aktuelle MedienG § für § durchzugehen und Änderungsvorschläge zu formulieren?